Für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Nachhaltige Stadtentwicklung meint:
- Zukunftsfähigkeit, also über den heutigen Tag hinaus zu denken
- Gleichgewicht: Den Menschen mit seinen vielfältigen Aktivitäten (Arbeiten, Wohnen, Freizeit) mit den Erfordernissen einer intakten Umwelt in Einklang zu bringen.
- Teilhabe: Auch für behinderte Menschen darf die Teilhabe am öffentlichen Leben nicht länger „unüberwindlich“ sein!
- Finanzierbarkeit: Wünschenswertes vom Notwendigen zu unterscheiden
Im Hinblick auf die gewerbliche und städtebauliche Entwicklung Leimens bedeutet dies: Kein weiterer Flächenverbrauch für neue Wohn- oder Gewerbegebiete. Wir sagen Ja zur Ansiedlung von Gewerbe und Wohnbebauung, aber innerhalb bereits bestehender Festsetzungen (Lücken schließen!) und unter Beachtung umfassender ökologischer Ausgleichsmaßnahmen!
Das heißt konkret:
- Lücken schließen auf den bereits ausgewiesenen Flächen im Gewerbegebiet Nord und Fautenbühl bevor neue Gewerbeflächen, z. B. im Gewerbegebiet Süd ausgewiesen werden. Mit der absehbaren Stilllegung des Zementwerkes wird Leimen in wenigen Jahren mehr als genug Konversionsfläche zur Verfügung haben.
- Ressourcen- und energieorientierte Raumnutzung: Im Hinblick auf die Art des anzusiedelnden Gewerbes ist personal- und arbeitsintensiven (Fertigungs-)Betrieben der Vorrang vor flächenintensiven Handelsbetrieben zu geben. Durch Mehrgeschossigkeit ist der Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Eine konsequente N-S-Ausrichtung der Gebäude erlaubt die aktive und passive Ausnutzung der Sonnenenergie.
- Umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen: Stringente Pflanzgebote (einheimische Pflanzen!), Dach- und Fassadenbegrünungen, ausreichende Versickerungsflächen sollen die negativen mikroklimatischen Auswirkungen der Versiegelung so gering wie möglich halten.
- Alternative Bauweisen und Wohnformen(Mehrgenerationenwohnen, Passivhäuser, Dachbegrünungen etc.) zum Beispiel bei der Bebauung des Hartplatzes werden ausdrücklich begrüßt.
- Die Ortskerne stärken bzgl. ihrer Einkaufs- Aufenthalts- und Wohnqualität. Dazu gehören die fußläufige Erreichbarkeit von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, Bänke, öffentliche Toiletten sowie die konsequente Umsetzung bereits bestehender Grünflächenplanungen.
- Barrierefreiheitbei Fußgängerübergängen und öffentlichen Gebäuden muss zu einer Selbstverständlichkeit werden!
Stadtkernsanierung Leimen – Mitte
- Zur Belebung des Ortskerns gehören nicht nur Einzelhandel mit guten Geschäftsideen, sondern auch Käufer. Deshalb plädiert die GALL für eine überwiegende Nutzung als Wohnraum im geplanten Neubau auf dem Rathausplatz. Ebenso sollte das Anwesen „Rathausstraße 1“ für Wohnbebauung freigegeben werden. Ein Parkhaus in Stahlkonstruktion könnte auf dem Areal der Berg-Bräu entstehen.
- Was fördert das Geschäftsleben eher, Verkehrsberuhigung ( mit Fahrzeugaufkommen ) oder Fußgängerzone? Die GALL befürwortet letzteres, denn nur so kann die Aufenthaltsqualität steigen. Außenbewirtung, Bäume, Brunnen, Ruhe- und Spielmöglichkeiten würden zum Verweilen einladen, eine Vernetzung Georgi-Platz / Rathausplatz / neu zu gestaltendem Pausenhof Turmschule wäre thematisch gegeben. Würden nicht auch die innerörtlichen Feste von diesem Rahmen profitieren?
- Eine verkehrstechnisch überzeugende Lösung für den Bärentorplatz muss gefunden werden; der „Städtebauliche Wettbewerb“ konnte keinen befriedigenden Vorschlag zu Tage fördern.
Stadtkernsanierung St. Ilgen
- Die Einkaufs- und Aufenthaltsqualität muss durch eine Verkehrsberuhigung der Theodor-Heuss-Straße (Herabstufung als Gemeindestraße!) verbessert werden. Bepflanzungen als belebende Elemente, gezielte Verengungen und eine geschickte Ausweisung der Parkflächen sollen den "Durchschusscharakter" der Straße reduzieren. Damit wäre auch ein wichtiger Beitrag zu Reduzierung der Unfallzahlen im Mündungsbereich Goethe-/Lenaustraße, Leimbachstraße, Weberstraße, Bahnhofstraße etc. erreicht. Ein entsprechender Beschlussvorschlag der GALL wurde der Stadtverwaltung inzwischen erneut vorgelegt.
- Durch die Öffnung des Kreisels auf der ehemaligen „Schwarzen Brücke“ ist der Verkehr in der Kleinen Bahnhofstraße schon nach wenigen Wochen erheblich angestiegen. Hier muss eine Einbahnstraßenregelung zukünftig vor gefährlichen Ausweichsituationen schützen.
- Die künftige Bebauung im Bereich „Deutscher Kaiser“ / Lachwiese sollte sich an der traditionellen dörflichen „Hofbauweise“ orientieren, um damit ein Stück gewachsener Identität zu bewahren. Als Nutzung stellen wir uns alten- /behindertengerechte Wohneinheiten bzw. Mehrgenerationenwohnen vor. Der hintere Bereich sollte durch eine aufgelockerte Bebauung den ehemaligen Wiesencharakter noch erkennen lassen.
- Die vom RP Karlsruhe beschlossene Sohlentieferlegung und damit verbundene Dammabtragung des Leimbachs sollte die Stadtverwaltung als Chance sehen, das Ortsbild prägende Fließgewässer im Sanierungsbereich durch eine leichte Bachlaufverschwenkung begeh- und bespielbar zu machen. Mit einer Uferbepflanzung, Ruhebänken und einem durchdachten „Nassspielplatzkonzept“ könnte eine parkähnliche Minilandschaft entstehen, wie man diese von Gartenschauen her kennt.
Für zukunftweisende Infrastrukturmaßnahmen
Investitionen in Bildungsstätten:
Aus dem Konjunkturpaket II stehen der Stadt vermutlich 700.000 – 900 000 € für die energetische Sanierung bereits bestehender Gebäude zur Verfügung. Um diese Mittel abrufen zu können, muss die Stadt 25% beigeben, so dass mit einer Gesamtsumme für geförderte Infrastrukturmaßnahmen von 900 000 - 1 200 000 € zu rechnen ist.
entwickelt sich nachhaltig.
Als dringend erforderliche Maßnahme bietet sich hier die energetische Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule an, die mit ihren großflächigen einfach verglasten Fenstern aus den 60er Jahren heute weder ökologischen noch ökonomischen Anforderungen mehr genügen kann.
Turmschule und Geschwister-Scholl-Schule müssen auf eine neue Gesetzeslage des Landes Baden-Württemberg reagieren, wonach es in ein bis zwei Jahren nur noch zweizügigen Werkrealschulen geben soll. In ihrem jetzigen Bestand – beide Leimener Hauptschulen sind einzügig - bedeutet dies langfristig das Aus; denn mit dem neuen Schulgesetz werden auch die Schulbezirke aufgehoben sein, sodass an beiden Schulen mit einer tendenzielle Abwanderung zu diesem neuen weiterführenden Schultyp zu befürchten ist. Das heißt, beide Schulen müssten früher oder später mangels Schülerschwund aufgegeben werden müssen.
Hier gilt es rechtzeitig zu reagieren und schon heute die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die Lösung besteht in einer gemeinsamen zweizügigen Werkrealschule für Leimen-Mitte und St. Ilgen. Zu klären ist aber die Standortfrage, Leimen-Mitte oder St. Ilgen. Da eine Erweiterung der Turmschule aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nicht in Frage kommt, bleiben als Alternative ein Neubau bei der Realschule mit Gesamtkosten von rund 7 Mio. € oder die Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule, Kosten ca. 3,7 Mio. €.
Dem Standort St. Ilgen ist aus finanzieller, pädagogischer und nicht zuletzt auch kommunalpolitischer Sicht eindeutig der Vorzug zu geben. Beide Stadtteile haben ungefähr die gleiche Einwohnerzahl, in beiden Stadtteilen wird es dann eine zweizügige weiterführende Schule geben. In diesem Zusammenhang ist der schon viele Jahre geforderte Ausbau der Geschwister-Scholl-Schule zur Ganztageschule ein absolutes Muss.
Auch für die Turmschule Leimen – ab Schuljahr 2010/2011 nur noch Grundschule – muss über die Möglichkeit eines Ganztagesschulbetriebes nachgedacht werden. Es ist dies der einzige Ansatz, der nachhaltig den bildungs- und sozialpolitischen Anforderungen einer modernen paritätischen Gesellschaft entspricht. Aufgrund der ab diesem Zeitpunkt leer werden Klassenräume sind hierfür zumindest die räumlichen Voraussetzungen geschaffen.
Schwimmbad:
Tritt der Heimfall des Bäderparks ein, so tritt für die Statt ein erheblicher finanzieller Schaden ein. Ihn gilt es zu begrenzen! Die GALL rechnet mit dem Heimfall. Der Heimfall ist unter zwei Konstellationen möglich.
- Insolvenz der GmbH, die das Schwimmbad betreibt. Hier muss die Stadt das Bad so übernehmen wie es ist und mögliche Mängel selbst beseitigen. Es ist von einem möglichen Millionenbetrag die Rede. Eine Insolvenz hätte auch mindestes 6 Monate Stillstand zur Folge.
- Auflösungsvertrag zwischen der Stadt und der Betreiber GmbH. Der Auflösungsvertrag böte die Möglichkeit sich über eine Mängelbeseitigung geldlich oder dinglich zu einigen. Die S.A.B. würde unbeschädigt aus der Angelegenheit hervorgehen und könnte weiter Bäder verkaufen.
Egal welches Szenario zum Zug kommt, die Stadt wird noch rund 28 Jahre das Bankdarlehn tilgen müssen, ob das Bad geöffnet ist oder nicht. Insgesamt etwa 18 Mio. €. Wird das Schwimmbad von der Stadt dann weiterbetrieben, kämen noch die Verluste für den Betrieb von rund 1,00 Mio. € pro Jahr hinzu. Zahlen von 800.000 bis 1.200.000 pro Jahr werden hier dem Vernehmen nach als realistisch angesehen. Insgesamt müsste dann beispielsweise jeder wahlberechtigte Bürger rund 60 € pro Jahr anteilig aus dem Steueraufkommen dazu beitragen. Das entspräche auch z.B. rund 30% der Grundsteuer einer kleinen Doppelhaushälfte oder mehr als dem Preis für eine Saisonkarte z.B. in Bammental oder Wiesloch.
Was könnte getan werden?
Höchste Priorität sollte die Suche nach einem neuen externen Betreiber haben, auch, wenn die Erfolgsaussichten eher dürftig sind. Damit sollte unverzüglich begonnen werden!
Wenn man auf ein Bad für Vereins-, Schulsport und Öffentlichkeit fokussiert, dann sollte man fragen dürfen, ob es sinnvoll ist, lediglich das Hallenbad zu betreiben. Das Freibadgelände könnte dann verpachtet oder z.B. zum Abendteuerspielplatz / Freizeitgelände/ Grillplatz etc. „umgerüstet“ werden. Auch wäre denkbar, dass ein Förderverein das Freibad unter Deckung aller Kosten durch diesen Verein (Wartung, Betrieb) zu einer symbolischen Pacht übernimmt.
Die im Ensemble vorhandenen eigenständig verpachtbaren Einheiten (Sauna, Praxen, Kegelbahn Restaurant etc.) sollten unabhängig vom Betrieb des Hallenbades en bloc oder einzeln vermarktet werden, um die Kosten für die Stadt zu minieren. Das Hotel, das ohne die Küche und das Restaurant, welche im Badbereich liegen, vermutlich gar nicht zu betreiben ist, stellt noch ein Problem dar. Dieses ist im Eigentum der s.a.b. und nicht vom sog. Heimfall betroffen. Leimen müsste es kaufen. Möglicherweise ein neues Desaster.
Die GALL möchte den Vereinen und Schulen sowie der Öffentlichkeit ein Bad bieten. Wenn aufgrund der finanziellen Lage, die sich aufgrund der Krise noch erheblich verschärfen kann, die städtischen Mittel begrenzt sind, so wären die oben dargestellten Szenarien ein möglicherweise gangbarer Weg. Unabhängig stellen wir fest, dass unsere Befürchtungen von 2005 voll eingetreten sind.
Weitere Infrastrukturprojekte:
Das Heimatmuseum in der alten Zigarrenfabrik St. Ilgen sollte mit Mitteln aus der kommunalen Förderung saniert werden. Eine Reduzierung und Konzentration der Ausstellungsstücke wertet das Ganze auf und dient einer verbesserten Außenwirkung. Der freiwerden Raum bietet sich an für die Einrichtung eines Begegnungszentrums. Durch die Entfernung von Zwischenwänden könnte das Gebäude wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Friedhof Gauangelloch ist am jetzigen Standort zu erhalten, um Parkplätze zu erweitern und mit einer Trauerhalle zu versehen. Am Bahnhof St. Ilgen ist dringend eine behindertengerechte Toilette einzurichten.