GRÜN-Alternative LISTE LEIMEN

 
 
 

8.2.2006

"Muslim-Fragenkatalog" verfassungswidrig

GALL und Grüne Kreistagsfraktion: "Kein Nutzen, aber sehr viel Schaden"

Auf unserer letzten öffentlichen Sitzung von GALL und Grünen Leimen wurde unter anderem das Thema "Muslim-Fragenkatalog" diskutiert. Dies ist nicht, wie vielleicht zu vermuten, ein eher abstraktes landespolitisches Thema ohne kommunalen Bezug, sondern im Gegenteil sehr aktuell, da der Rhein-Neckar Kreis diesen Fragenkatalog bereits anwendet. Anlass der Diskussion war eine Pressemitteilung der Grünen Kreistagsfraktion, die von Kreisrat Frühwirt vorgestellt und erläutert wurde:

„Die Kreistagsfraktion der Grünen im Rhein-Neckar-Kreis hat Landrat Dr. Schütz aufgefordert, den in die Kritik geratenen Fragenkatalog zur Einbürgerung von Ausländern aus muslimischen Ländern im Rhein-Neckar-Kreis nicht anzuwenden. In seiner Funktion als Präsident des Landkreistages solle Dr. Schütz zudem dafür eintreten, dass der „Gesinnungstest“ in sämtlichen Einbürgerungsbehörden des Landes nicht zur Anwendung komme.

Nach Auffassung der Grünen ist der Fragenkatalog verfassungswidrig, diskriminierend und unsinnig. Die grüne Fraktion in einer Erklärung dazu: "Alle Experten haben schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Der Fragenkatalog muss aus dem Verkehr gezogen werden".

Die Kreistagsgrünen kritisierten weiter, dass ein Fragenkatalog, der sich ausschließlich an Menschen aus muslimischen Ländern und muslimischen Glaubens richte, eine Ungleichbehandlung darstelle und somit den Gleichheitsgrundsatz verletze. Der Katalog enthalte Fragen, die sich ausschließlich mit der persönlichen Lebensführung befassen und daher den Staat nichts angingen:

Diskriminierend sei es, dass ein solcher Fragebogen ausschließlich Menschen einer bestimmten Religionsangehörigkeit vorgelegt werde, dies widerspreche eklatant dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Unsinnig sei der Fragebogen, weil die Zielgruppe "Islamisten" ihr Personal so schulen werde, dass die Antworten auf den Fragebogen den Staat zufrieden stellen werden. Ohne jeden wirklichen Erkenntnisgewinn richte der Fragenkatalog darum nur erheblichen politischen Schaden an. Man wolle keine neue Kultur des Misstrauens. Die Kreistagsgrünen wollen das Thema im Kreistag behandeln, wenn der Fragenkatalog nicht zurückgezogen werde.“

Das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist eindeutig. Es kann also nicht sein, dass manche Gruppen sich sehr persönlichen Fragen stellen lassen müssen, um Deutsche zu werden, während man andere unbehelligt lässt. Wer Probleme mit Homosexuellen oder mit Frauen in Führungspositionen hat (wie zum Beispiel Papst Benedikt) soll nicht Deutscher werden können, denn es verrät eine offensichtlich verfassungsfeindliche Gesinnung, so weit, so gut. Aber was ist mit all den Deutschen (wie zum Beispiel Josef Ratzinger), die beim Verfassungstest durchfallen würden? Müssten sie nicht ausgebürgert werden, um die Verfassung zu schützen oder wenigstens zum Verfassungsunterricht (auch beim Führerschein gibt es schließlich Nachschulungen)?

Wie Herr Bosbach, Vize der CDU/CSU Bundestagsfraktion, können auch wir uns nicht vorstellen, inwiefern die Frage, ob Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen sollen, über Verfassungstreue Auskunft gibt. Der vorurteilsbehaftete Fragebogen aus dem Hause Resch stellt Muslime unter Generalverdacht. Er ist damit Wasser auf die Mühlen derjenigen, die es eh schon immer wussten und die gerne auch einmal bereit sind, die Verfassung handgreiflich gegen den islamistischen Terror zu verteidigen. Schließlich weiß man ja nie, ob der Besitzer der nächsten Dönerbude seine Tochter am Schwimmunterricht teilnehmen lässt.

Die GALL war sich schließlich in ihrer Diskussion einig, sich den Forderungen der Grünen Kreistagsfraktion anzuschließen und unterstützt sie bei der Abwehr dieses grundgesetzwidrigen Instruments zur Diskriminierung von Muslimen.

Ralf Frühwirt

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