GRÜN-Alternative LISTE LEIMEN

 
 
 

2.11.2007

Keine Meinung in der RaRu?

Man nehme an, eine Gemeinderätin schreibt einen Artikel zu einem politisch aktuellen Thema für die Rathaus Rundschau, ein Thema, das noch dazu in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden soll. Natürlich schreibt sie nicht nur, damit Papier bedruckt wird, sondern, weil sie ihre Meinung kund tun will und im günstigsten Fall andere Mitglieder des Gremiums in ihrem Sinne beeinflussen will, zumal sie die Gefahr sieht, dass die Stadt sie in der Sitzung nicht zu Wort kommen lassen wird.

Unserer Meinung nach ist dies ein ganz normaler Vorgang und ein legitimer Versuch politische Meinungsbildung zu betreiben. Die Stadtverwaltung Leimen sah das offensichtlich anders. Ohne irgend einen Kommentar oder gar eine Nachfrage wurde der Artikel einfach nicht veröffentlicht. Auf Rückfrage kam die Antwort, hier wörtlich zitiert: „Wir sind der Ansicht, dass eine Veröffentlichung und persönliche Wertung eines TOPs, der demnächst in den Gremien zur Beschlussfassung kommt, vor dessen Beratung und Beschlussfassung eine Einflussnahme in die Unvoreingenommenheit der Mandatsträger darstellen könnte. Aus diesem Grunde wurde von einer Veröffentlichung vor der Behandlung in den Gremien abgesehen. Wir bitten hierfür um ihr Verständnis.“

Dieses Verständnis fehlt uns allerdings vollkommen. Die Begründung ist im politischen Geschäft an Abstrusität kaum zu überbieten, schließlich ist es gerade der Auftrag politischer Parteien Meinungsbildung zu betreiben und gerade das wird uns hier vorgeworfen. Diese Begründung zu akzeptieren würde einen Freibrief für die Stadtverwaltung darstellen, künftig jede ihr unangenehme Äußerung in der RaRu zu zensieren, mit der Begründung, dass dadurch Einflussnahme auf Mandatsträger betrieben werde.

Aber offensichtlich werden die Zeiten für kritische Geister in Leimen wieder härter, denn nicht nur die GALL war betroffen. In einer der letzten GR-Sitzungen beklagte auch Die Linke einen zweimal nicht veröffentlichten Artikel und auch Leserbriefschreiber werden ignoriert, obwohl das Blatt vor Leserbriefen nicht gerade überquillt.

Doch nicht nur die RaRu soll von Kritik verschont bleiben. Die oben angesprochene Gemeinderätin, unsere Kollegin Ingrid Hörnberg, soll auch in der Gemeinderatssitzung zu einem Punkt, der ihr sehr am Herzen liegt, und bei dem sie mit ihrer Meinung der Stadt schon häufiger quer gekommen ist, nicht Stellung nehmen dürfen. Gemeint ist die Änderung des Bebauungsplans Fasanerie. Weil sie ihr Recht als Bürgerin wahrgenommen hat, gegen die Bebauungsplanänderung Bedenken vorzutragen, ist die Stadt der Meinung, sie sei befangen. Wohlgemerkt ging es ihr bei ihren Bedenken nicht um persönliche Belange, sondern darum offensichtliche Fehler im Plan zu korrigieren. Aus diesem Grund wurde in der betreffenden GR-Sitzung nicht über die Fasanerie diskutiert, sondern lediglich über die angebliche Befangenheit von Ingrid Hörnberg. Nach einer teils hitzigen Diskussion stand OB Ernst mit seiner Meinung allerdings ganz alleine da. Außer seiner eigenen Hand regte sich keine, um seinen Befangenheitsantrag zu unterstützen, worauf er prompt dem unliebsamen (und seiner Meinung nach rechtswidrigen) Beschluss widersprach. Daraufhin wurde der TOP vertagt und kam bei der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung. Wieder musste zunächst über die Befangenheit abgestimmt werden, wieder wurde sie abgelehnt, wieder wurde widersprochen und damit liegt die endgültige Entscheidung nun beim Regierungspräsidium. Mag sein, dass die Verwaltung formal richtig gehandelt hat. Mag sein, dass sie keine andere Wahl hatte. Aber zusammen mit der Vorgeschichte verdichtet sich für uns der Eindruck, dass es sich hier weniger um das Bemühen handelt korrekt zu sein, als vielmehr um einen kleinlichen Kleinkrieg gegen eine unbequeme Gemeinderätin.

Der Artikel von Ingrid Hörnberg ist übrigens auf der GALL-homepage zu finden (besonders lesenswert für alle Gemeinderatsmitglieder).

Ralf Frühwirt

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