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20.9.2007

Gemeinderatssitzung am 27.9.2007 - Änderung des Bebauungsplanes "Fasanerie I"

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht die Änderung des Bebauungsplanes "Fasanerie I" auf der Tagesordnung. Die Stadt Leimen hat Grundstückseigentümern rechtswidrig öffentliche Flächen zur privaten Nutzung pachtweise überlassen und wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe aufgefordert diese Nutzung auf eine rechtlich gesicherte Grundlage zu stellen, worauf die Stadt Leimen eine Bebauungsplanänderung ankündigte, die jetzt durchgeführt werden soll. Die Stadt gab am 02.03.2005 dem Regierungspräsidenten Dr. Rudof Kühner die Auskunft, daß der Ortsbeirat St.Ilgen am 16.03.2005 darüber beraten und beschließen werde. Anschließend solle die Änderung des Bebauungsplanes im Technischen Ausschuss beraten und letztlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ich schreibe diesen Artikel, da ich befürchte, daß mich Herr OB Ernst bei dieser Gemeinderatssitzung bei der Behandlung des Punktes: "Fasanerie I, Änderung und Erweiterung" wegen Befangenheit von der Teilnahme an der Sitzung ausschließen wird. Dadurch würde mir die Möglichkeit genommen notwendige Erläuterungen zu geben. Erfahrungen bezüglich der Thematik "Befangenheit" besitze ich bereits.

Wir in der Fasanerie haben beim Kauf unserer Grundstücke ca. 166 ar öffentliche Grünfläche in Form eines Parkes mitbezahlt. Davon wurden 111 ar der Fasanerie III zugeschlagen und als Bauplätze verkauft. Den Gewinn aus diesem Verkauf behielt die Stadt. Jetzt werden noch einmal 19 ar in private Grünfläche umgewandelt, so daß jetzt noch 37 ar, d.h. 22% der ursprünglichen öffentlichen Fläche übrigbleiben. Mein Antrag, vom Land BW ca. 20 ar Wiesengelände zu kaufen um eine  zusammenhängende ca. 57 ar große öffentliche Grünfläche zu schaffen, wird von der Stadt Leimen hartnäckig boykottiert, obwohl eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche nach Osten hin möglich ist.

Die Verwaltung ist der Ansicht, daß ein Ausgleich geschaffen worden ist, indem die Stadt Leimen den regionalen Grünzug zwischen der Fasanerie und der B3 angepachtet hat. Es handelt sich aber nicht um einen Ausgleich, da es sich bei dem regionalen Grünzug um eine private Grünfläche handelt und nicht um eine öffentliche, was einen großen Unterschied bedeutet. Eine private Fläche darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers betreten werden. Hierzu ist es egal, ob die Fläche dem Land BW oder der Stadt Leimen gehört oder angepachtet ist. Eine öffentliche Fläche darf von jedem Bürger betreten werden. Eine angepachtete private Fläche unterscheidet sich also rechtlich von einer öffentlichen und ist deshalb kein Ersatz für eine öffentliche Fläche. Daß die Verwaltung dem Bürger heute zusagt, daß er die angepachtete private Fläche für die Naherholung nutzen kann bedeutet nichts, da diese Zusage rechtlich nicht bindend ist und jederzeit widerufen werden kann

Das Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Herstellung eines rechtlichen Zustandes. Da in der Vorlage der Änderung drei Grundstücke nicht erfasst sind, bei denen öffentliche Grundfläche an private Anlieger verpachtet sind, wird das Ziel der Bebauungsplanänderung nicht erreicht und dadurch sind die gesamten Kosten für die Bebauungsplanänderung umsonst. Man kann natürlich auch den drei Grundstückeigentümern den Pachtvertrag kündigen; dadurch würde auch wieder ein rechtlicher Zustand hergestellt.

Die Vorlage für die Gemeinderatssitzung betreffend der Dauer der Anpachtung des regionalen Grünzuges bedarf einer Klärung. Die Stadt Leimen hat den Grünzug zwischen Fasanerie und B3 im Jahr 2004 auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 21.12.2024, vom Land BW gepachtet. Drei Jahre sind bereits vorbei, die Restpachtdauer beträgt also noch 17 Jahre. Ich bitte die Stadträte doch einmal in der Vorlage für die Sitzung des Technischen Ausschusses nachzuschauen, was dort über die Dauer der Anpachtung gesagt wird.  

Im Gemeinderatsprotokoll vom 29.09.2005 wurde festgehalten, daß der Ortsbeirat St.Ilgen gefordert hat, daß die Gesamtfläche der öffentlichen Grünfläche beibehalten wird und daß Herr OB Ernst "darin kein Problem sah, da dies ohnehin den Vorstellungen entspreche". Dies wird nun vollständig ignoriert. Der Wille des Ortsbeirates zählt nun doch nichts, obwohl Regierungspräsident Dr. Kühner einen anderslautenden Bescheid erhalten hat.

Wir Bürger in der Fasanerie können so etwas nicht so einfach hinnehmen.

Ingrid Hörnberg

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