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18.7.2008

Gerechtere Bestattungsgebühren

Die GALL hat in der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2008 einen Antrag zur Festlegung der Bestattungsgebühren gestellt. Damit dieser Antrag noch im Verwaltungsausschuss behandelt werden kann, wurde der Tagesordnungspunkt „Friedhöfe – Neufestlegung der Friedhofsgebühren“ auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.

Wir haben diesen Antrag gestellt, weil die „Gebühren für Bestattungsplätze“ (beispielsweise Urnengräber, Einzelgräber, Doppelgräber) nicht kostendeckend sind und wir die bisherigen Gebühren nicht für gerecht halten.

Die Kosten für die Gräber werden zum Teil von den Hinterbliebenen, zum Teil von der Stadt, also letztendlich vom Steuerzahler, getragen. Der Anteil, den die Stadt übernimmt, war bis 2004 sehr ungerecht verteilt. Ein normales Reihengrab wurde mit ca. 450,00 Euro bezuschusst, das billigste Grab, das anonyme Urnengrab dagegen nur mit ca. 60,00 Euro. Für die teuerste Grabart, das Sonderwahlgrab in besonderem Feld, wurde sogar pro Grab ein Zuschuss von knapp 9000,00 Euro gewährt. Am schlechtesten kamen die Eltern weg, die den Tod eines Kindes zu beklagen hatten, das jünger als 6 Jahre war. Für Kindergräber gab es nämlich keine Zuschüsse, hier verdiente die Kommune ca. 185,00 Euro pro Grab.

Im Jahr 2004 wurde die Gebühren auf Grundlage einer Gebührenkalkulation neu festgelegt. Dadurch wurde die Ungleichheit der Zuschüsse leicht verbessert. Der Zuschuss für das Kindergrab erhöhte sich auf 76,00 Euro, der für das anonyme Urnengrab auf 78,00 Euro und der Zuschuss für das Sonderwahlgrab wurde auf 5243,00 Euro gesenkt.

Jetzt soll die Höhe der Gebühren erneut festgelegt werden. Im Verwaltungsausschuss hatte sich eine Mehrheit für die 70-Prozent-Regelung ausgesprochen, das heißt, dass bei jeder Grabart die Hinterbliebenen 70 Prozent der Kosten und die Kommune 30 Prozent übernimmt. Das ergäbe folgende Zuschüsse von Seiten der Stadt (für Einzelgräber).

Urnengrab (anonym) 42,78 Euro
Kindergrab 89,86 Euro
Urnenreihengrab 90,75 Euro
Urnenwahlgrab 271,25 Euro
Reihengrab 321,88 Euro
Einzelwahlgrab 767,00 Euro
Einzelwahlgrab (doppeltief) 1150,00 Euro
Sonderwahlgrab 4297,25 Euro

Der durchschnittliche Zuschuss pro Grab beliefe sich nach dieser Regelung auf 635,94 Euro. Wie aus der Tabelle ersichtlich, profitieren die Käufer von teuren Wahlgräbern von dieser Regelung, während alle anderen weniger als den durchschnittliche Zuschuss erhalten. Man kann davon ausgehen, dass sich in der Regel die Wohlhabenderen für ein aufwändiges Grab entscheiden, währen sich der ärmere Teil der Bevölkerung für ein einfacheres Grab entscheidet. Wir sind nicht der Meinung, dass die Kommune für die Wohlhabenderen mehr Zuschüsse geben sollte als für die Ärmeren.

Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, dass alle Gräber mit 143,78 Euro bezuschusst werden. Dieser Betrag entspricht dem Preis für die billigste Grabart. Würden wir den Zuschuss höher ansetzen, würde sich für diese Grabart ein negativer Zuschuss ergeben. Das heißt aber nicht, dass in Zukunft kostenlose Beerdigungen möglich sind. Zu den „Gebühren für die Bestattungsplätze“, auf die sich unser Antrag bezieht, kommen noch die „Bestattungsgebühren“ und eventuell weitere Gebühren, die auf jeden Fall zu zahlen sind.

Den Antrag im Wortlaut können Sie sich im Internet unter www.gall-leimen.de/Antrag_Bestattungsgebuehren.pdf ansehen.

Siegward Jäkel

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