9.8.2006
Erbpachtverträge und Geldtransfers mit dem badischen Tennisverband (BTV), eine Dokumentation
Alle Artikel, Briefe und Anträge sind von mir in den wesentlichen Auszügen wiedergegeben. Hervorhebungen wurden von den Originalen übernommen. Alle in der Dokumentation aufgenommenen und zitierten Dokumente liegen mir vor und sind für jeden einsehbar.
Ralf Frühwirt
Teil 1
Der folgende Briefwechsel fand in der Folge einer Gemeinderatssitzung im Jahr 2002 statt. Dabei ging es wieder einmal um Erbpachtverträge unter anderem mit dem BTV. Auslöser des Briefwechsels war der an erster Stelle wiedergegebene RNZ-Artikel.
RNZ, 10.5.2002
...Was Edgar Veit, SPD, eher anklingen ließ, formulierte GALL-Fraktionschef Ralf Frühwirt wesentlich schärfer: "Müssen wir überörtliche Verbände, die dem Leimener Bürger nichts bringen, wirklich fördern - und das in diesem Ausmaß?" Nach Frühwirts Ansicht muss man das nicht. Und das Ausmaß rechnete er am Beispiel des Badischen Tennisverbandes auf Subventionen von über 140 000.- € hoch. Für seine Äußerungen erntete Frühwirt sogleich den energischen Widerspruch der Gegenseite. "Okay, das war eine sehr engagierte Stellungnahme", kommentierte Sitzungsleiter Sauerzapf die Gegenrede von Josef Zeitler, CDU/BB, der sich für die Verbände stark machte: Sie seien "ein Stück Lebensqualität" und mehrten das "Image der Stadt". Und die - also die Stadt - laufe Gefahr, dass alle überörtlichen Verbände rausgeekelt würden.
Ganz auf seiner Seite wusste Zeitler damit Dieter Sterzenbach, FWV. Auch SDW-Fraktionssprecher Jürgen Kohr suchte eine Lanze für die Verbände zu brechen, und Claudia Felden von der FDP sah ebenfalls Vorteile für Leimens Bürger durch sie. ....
BTV, 10.5.2002
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
der Badische Tennisverband hat im Jahr 1977 durch den damaligen Bürgermeister der Stadt Leimen, Herrn Otto Hoog, das Gelände für das Landesleistungszentrum zugewiesen bekommen. Hierfür sind wir der Stadt Leimen und dem Gemeinderat auch heute noch dankbar, worüber ich bei jeder sich bietenden Gelegenheit berichte. Im Gegensatz zu den anderen Leistungszentren (auch in Leimen) hat der Badische Tennisverband keinen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss der Kommune bei der Erstellung des LLZ gestellt. Es gibt in Baden-Württemberg so gut wie kein anderes LLZ, bei dem die zuständige Kommune nicht mit einem erheblichen Zuschuss beteiligt gewesen wäre. Die Tatsache, dass wir keinen Antrag gestellt haben, entsprach einem Dankeschön für die Geländezuweisung an exponierter Stelle.
...
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem BTV war jahrzehntelang von gegenseitiger Achtung und Vertrauen geprägt. Seit einiger Zeit müssen wir leider feststellen, dass gegen alle Landesleistungszentren, die in Leimen ihren Sitz haben, "geschossen" wird, wofür wir allerdings kein Verständnis haben, denn wir kommen den städtischen Verpflichtungen nach, wir zahlen für jeden Handgriff (Bänke, Rednerpult usw.) die übliche Miete und wir haben darüber hinaus bis zum Jahr 2000 den sicher für Verbände einmaligen Betrag an Gewerbesteuer von DM 410.898,-- bezahlt.
Für 2001 haben wir eine Vorauszahlung geleistet in Höhe von DM 7.190,-- und für das Jahr 2002 in Höhe von DM 9.992,--.
Die endgültigen Bescheide der beiden letzten Jahre liegen uns noch nicht vor. Ich habe ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am 10.01.00 eine Aufstellung über unsere Steuerzahlungen zukommen lassen und desgleichen eine Ergänzung am 30.01.02, nachdem ich bei unserem Gespräch feststellte, dass Sie nicht wussten, dass der BTV ein nicht unerheblicher Steuerzahler der Kommune Leimen ist.
Umso mehr werden Sie Verständnis dafür haben, dass in der Beilage der RNZ vom 10.5.02 ein Bericht über die Gemeinderatssitzung veröffentlicht wurde, in dem Fraktionschef der GALL im Gemeinderat mit den Worten wiedergegeben wurde:
"Müssen wir überörtliche Verbände, die dem Leimener Bürger nichts bringen, wirklich fördern - und das in diesem Ausmaß?"
Ausgerechnet den BTV hat Herr Frühwirt für eine interne Berechnung herangezogen, die da unverständlicherweise lautet:
"Und das Ausmaß, das rechnete er am Beispiel des BTV auf Subventionen von über 140.000 Euro hoch."
...
Unsere Investitionen im Bundesstützpunkt sind so hoch, dass wir einen Standortwechsel nicht ernsthaft in Erwägung ziehen können, obwohl uns anders Städte mit Kusshand erstklassiges Gelände zur Verfügung stellen würden.
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BTV, 10.5.2002
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
ich nehme an, dass Sie den Bericht in der Beilage der RNZ vom 10.5.02 gelesen haben. Die Entrüstung war sehr groß, wie sich in Anrufen beim BTV von heute gezeigt hat.
Ich weiß nicht, ob Sie, sehr geehrte Damen und Herren, darüber informiert sind, dass wir noch zu keinem Zeitpunkt die Stadt "abgezockt" haben, sondern dass wir im Gegenteil Gewerbesteuerzahler sind. Darüber hinaus wurde vorübergehend auf meine Veranlassung die Steuer der Weltklassespielerin Anke Huber über die Stadtkasse Leimen geleistet. Auch sonst haben wir zu keinem Zeitpunkt Wünsche an die Verwaltung herangetragen, ja im Gegenteil, als langjähriges Mitglied des städtischen Sportausschusses habe ich für den BTV darauf verzichtet, in das städtische Vereinszuschussprogramm aufgenommen zu werden.
Sollte eine Aussprache seitens des Stadtrates gewünscht werden, stehe ich gerne in einer nichtöffentlichen Sitzung Rede und Antwort.
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GALL, 12.5.2002
Sehr geehrter Herr Späth,
ich nehme Bezug auf Ihre Schreiben vom 10.5.2002 an die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister der Stadt Leimen. Da Sie mich in einem dieser Briefe zitieren und meine Aussage als unverständlich bezeichnen, möchte ich hiermit versuchen, meine Meinung zu verdeutlichen und differenzierter darzustellen, als Sie es in der Zeitung lesen konnten.
Wie Sie wissen, ging es in der letzten Gemeinderatssitzung um Erbpachtverträge und darauf bezog sich meine Aussage bezüglich der Subvention von ca. 140 000.- € pro Jahr an den BTV. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, wie ich zu dieser für Sie so unverständlichen Summe komme.
Seit 1977 hat der BTV einen Erbpachtvertrag für ein Grundstück in der Jahnstraße mit einer Größe von 9953 m², für die ein Grundstückswert von 2,50 DM/m² angegeben ist. Umgerechnet auf Euro bedeutet das: 1,28 €/m² x 9953 m² und davon 4 % jährlicher Erbbauzins = 509,59 € pro Jahr.
Vor einigen Jahren haben Sie die Anlagen des Leistungszentrums erweitert und haben dabei auf ein angrenzendes Grundstück der Stadt expandiert. Für diese weiteren 8214 m² existiert bisher kein wie auch immer gearteter Vertrag und unseres Wissens haben Sie auch keine Zahlungen für die jahrelange Nutzung dieses städtischen Grundes geleistet. In dem jetzt zur Debatte stehenden Vertrag zu diesem Grundstück sollen 5 €/m² angesetzt werden. Das würde zusätzlich 1642,8 € jährliche Erbpacht für den BTV machen. Beide Grundstücke liegen, wie Sie selbst in Ihrem Brief erwähnten, an exponierter Stelle. Die Stadt hat für Grundstücke dieser Kategorie einen reellen m²-Preis von 192.- € angesetzt. Bei insgesamt 18167 m² ergibt sich daraus eine jährliche Pachtsumme in Höhe von 139522,56 € (4% von 192.- € x 18167 m²). Abzüglich der von Ihnen zu leistenden Pacht von 2152,39 € ergibt sich eine Differenz von 137370,17 € zugunsten des BTV.
Für mich ist das eine Subvention. Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Stadt sich das nicht leisten kann.
In Ihren Schreiben verweisen Sie mehrfach auf die vom BTV an die Stadt gezahlte Gewerbesteuer. Sicher muss die Stadt um jeden Gewerbesteuerzahler froh sein, den sie in ihren Grenzen hat. Aber wenn Sie wissen, dass von jedem € Gewerbesteuer nur 10 - 20 Cent bei der Stadt bleiben und der Rest als Umlage wieder abfließt, dann werden Sie erkennen, dass mit 10 000.- € in Leimen nicht viel gewonnen ist. Besonders wenn man dem gegenüber stellt, dass gleichzeitig ein wertvolles Grundstück für nahezu nichts hergegeben wurde. Als Stadtrat würde ich gerne auf Ihre Gewerbesteuer verzichten, wenn der BTV dafür den reellen Erbpachtzins zahlen würde. Die GALL hat in der letzten Gemeinderatssitzung einen Kompromissvorschlag eingebracht. Demnach sollen die Verbände 25 €/m² bezahlen, mit einer jährlichen Steigerung um 1.- € über die nächsten 10 Jahre. Damit würde sich die Stadt langsam auf eine angemessene Vergütung für ihr Grundstück zubewegen und der BTV würde finanziell nicht überfordert und hätte einen angemessenen Planungszeitraum.
Wir würden dies gerne mit Ihnen diskutieren. Wir meinen aber, dass dies nicht in einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates geschehen sollte, sondern etwa bei einer Podiumsdiskussion, da wir der Meinung sind, dass Leimens BürgerInnen das Recht haben, zu erfahren, was in ihrer Stadt vorgeht.
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BTV, 23.5.2002
Sehr geehrter Herr Frühwirt!
Ich bestätige Ihnen dankend den Eingang Ihres Schreibens vom 17.5.2002. Sie haben mir sehr ausführlich Ihren Standpunkt dargelegt, wobei vor allen Dingen die Art der Berechnung der Erbpacht von mir mit Interesse zur Kenntnis genommen wurde.
Gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich seinerzeit mit den Mandatsträgern der Stadt im Vorfeld nie über die Höhe der Pacht gesprochen habe. Die Pacht wurde in Rechnung gestellt und in der Größenordnung bezahlt, ohne dass wir zu diesem Zeitpunkt (vor ca. 25 Jahren) überhaupt eine Ahnung gehabt hätten, dass die Art der Berechnung ein besonderes Entgegenkommen darstellt.
Die Gespräche im Rahmen der Erweiterung des Leistungszentrums wurden in drei Gesprächen in Abwesenheit des OB's mit dem 1. Bürgermeister Herrn Sauerzapf, geführt.
Zu Ihrer Feststellung, dass der BTV durch die Stadt "subventioniert" würde, möchte ich mich nicht noch einmal äußern. Wenn überhaupt, dann müßten die gleichen Maßstäbe generell und überall angelegt werden.
Ihren Vorschlag, an einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema teilzunehmen, halte ich für den BTV für wenig sinnvoll, zumal - wenn überhaupt - die ganzen Vereine bzw Verbände an einer solchen Podiumsdiskussion teilnehmen müßten, um die unterschiedlichen Interessen zu vertreten.
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GALL, 3.6.2002
Sehr geehrter Herr Späth,
ich bedanke mich für Ihr Antwortschreiben vom 23.5.2002.
Es ist bedauerlich, dass Sie seitens der Stadt seit 1977 darüber im Unklaren gelassen wurden, wie die Erbpacht für das Ihnen zur Verfügung gestellte Grundstück errechnet wurde. Umso mehr freue ich mich, Ihnen mit meiner Berechnung geholfen zu haben.
Mit Freude nehme ich auch zur Kenntnis, dass Sie aufgrund meiner Berechnung der Erbpachtsumme, nun meine Feststellung, der BTV würde subventioniert, nicht länger in Zweifel ziehen. Diese Bestätigung meiner Sichtweise erleichtert sicher künftige Diskussionen über dieses Thema. Ihr Wunsch, dass gleiche Maßstäbe generell und grundsätzlich angelegt werden sollen, deckt sich voll und ganz mit unserer Auffassung. Denn ich habe in der Gemeinderatssitzung deutlich gemacht, dass ich den BTV nur als Beispiel für die Bezuschussung der Verbände heranziehe. Deshalb sollte eine Podiumsdiskussion, die ich nach wie vor für die Information der BürgerInnen als wichtig ansehe, durchaus auch mit allen Verbänden geführt werden.
Was nun Ihre spezielle Situation angeht, so vermisse ich in Ihrem Schreiben eine konkrete Stellungnahme zu ihrer weiteren Vorgehensweise bezüglich der Erbpachtgrundstücke. Wie Sie in Ihren vorangegangenen Briefen deutlich klargestellt haben, möchten Sie nicht als "Made im Speck der Stadt" gesehen werden. Dies ist nur zu verständlich. Da wir uns nun aber einig sind, dass die von Ihnen genutzten Grundstücke wesentlich mehr wert sind, als der BTV bezahlt, wird in der Öffentlichkeit genau dieser Eindruck entstehen, wenn Sie die Sache auf sich beruhen lassen und für das Erweiterungsgrundstück den vorgeschlagenen Erbpachtzins akzeptieren.
Deshalb ganz konkret die Fragen
1. Gedenken Sie, für das vom BTV bisher kostenlos genutzte Grundstück (8214 m²), der Stadt nachträglich eine Pacht zukommen zu lassen?
2. Sind Sie bereit, für dieses Grundstück künftig einen angemessenen Pachtzins zu bezahlen? Das bedeutet, dass Sie den Vorschlag des Gemeinderats den m² Preis auf 5.- € herunter zu subventionieren nicht annehmen, sondern einen höheren Preis vertraglich festschreiben. Ich erinnere hier noch einmal an unseren Kompromissvorschlag von 25.- € pro m² (mit jährlicher Steigerung um 1.- €.
3. Sind Sie bereit, auch über den Altvertrag von 1977 in dem umgerechnet nur 1,28 € pro m² festgeschrieben sind, neu zu verhandeln, nun da sie wissen wie sehr dieser Preis vom tatsächlichen Wert des Grundstücks abweicht?
Ich bitte Sie, im Interesse einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung der Erbpachtfrage, diese Fragen zu beantworten.
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BTV, 6.6.2002
Sehr geehrter Herr Frühwirt,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben, in dem Sie allerdings meine Erklärung interpretiert haben, wie sie mit Sicherheit vom BTV in dieser Form nicht gedacht war.
Richtigerweise muss ich klar stellen, dass uns die Stadt Leimen über die Höhe der Erbpacht seit 1977 nicht im Unklaren gelassen hat, sondern man hat uns eine Rechnung gestellt, die von uns bezahlt wurde bzw. durch die Stadt abgebucht worden ist. Daraus kann ich im Nachhinein der Stadtverwaltung keine Vorwürfe machen. Im Übrigen haben Sie bitte Verständnis, dass ich die Korrespondenz mit Ihnen in dieser Sache mit dem heutigen Tag beende, da der Gesprächspartner des BTV die Stadtverwaltung Leimen ist.
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GALL, 10.6.2002
Sehr geehrter Herr Späth,
ich bedanke mich für ihr Schreiben vom 6.6.2002.
Mir ist allerdings unklar, wie ich Ihre Erklärung vom 23.5. falsch interpretiert haben könnte. Darin schreiben Sie, dass Sie "die Art der Berechnung der Erbpacht" mit Interesse zur Kenntnis nehmen und nicht mehr wie noch am 10.5., wo Sie meine Berechnung noch ,unverständlich" fanden. Da Sie meine Berechnung weder ablehnten, noch eine Alternative vortrugen, gehe ich immer noch davon aus, dass Sie diese Berechnung nun so akzeptieren. Damit bleiben meine Fragen aus dem Schreiben vom 3.6. aktuell, zu deren Beantwortung ich Sie nach wie vor auffordere. Sie wissen so gut wie ich, in welch prekärer finanzieller Lage sich die Stadt Leimen befindet und dass jeder Euro, der der Stadtkasse entgeht, die Stadt empfindlich trifft. Deshalb bedaure ich es auch, dass Sie in Ihrem Schreiben erklären, nicht mehr weiter mit mir diskutieren zu wollen.
Damit verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass sich der BTV ausgerechnet dann aus der Debatte verabschiedet, wenn es an die konkreten Zahlen geht und dass Sie eine öffentliche Diskussion der Subventionsfrage scheuen. Das ist umso bedauerlicher, als Sie ihre Empörung über meine Wortbeiträge in der vorletzten Gemeinderatssitzung nicht schnell genug öffentlich kommentieren konnten.
Über das bisher diskutierte hinaus ist mir bei der Durchsicht der Rechenschaftsberichte der Stadt aufgefallen, dass der BTV - entgegen Ihrer Behauptung im Brief vom 10.5. - sehr wohl Leistungen über das Vereinszuschussprogramm (VZP) erhalten hat. Das waren meines Wissens keine Barleistungen, sondern Sachzuschüsse, bzw. Leistungen der Stadtwerke, die unter der Rubrik Leistungszuschüsse im VZP verbucht wurden. Sie schrieben: "...wir zahlen für jeden Handgriff (Bänke, Rednerpult usw.) die übliche Miete..." Das ist sicher richtig, nur war das zumindest bis zum Jahr 2000 die "übliche Miete" der Vereine, sprich die subventionierte Miete und damit keine kostenechten Preise. Zwischen 1983 und heute haben sich auf diese Weise über 100 000.-DM an Leistungszuschüssen für den BTV angesammelt, zusätzlich zu den günstigen Erbpachtkonditionen, wenn man den Rechenschaftsberichten der Stadt trauen darf. Auch über diesen Punkt wäre eine Diskussion durchaus lohnenswert.
...
Der Rest war Schweigen. Der strittige Erbpachtvertrag ist bis heute nicht abgeschlossen und der Verband hat das Grundstück vier weitere Jahre kostenlos genutzt.
Teil 2
Dass darüber hinaus auch tatsächlich Geld an den BTV geflossen war, stellte sich 2004 im Rahmen der juristischen Aufarbeitung der "Rathausaffäre" heraus.
RNZ, 19.3.2004
... Der Tatverdacht der Untreue,...,gründet sich auf den Richtlinien das VZP, das seinerzeit gültig und vom Gemeinderat beschlossen worden war. Danach hatte der BTV keinerlei Anspruch auf Barzuschüsse. Dessen ungeachtet wiederum habe ... ,rechtswidrig drei Zuschusszahlungen von einmal 12000.- DM und zweimal je 8000.- DM an den Verband veranlasst, um "einer etwa 20-köpfigen Gemeinschaft von Tennisspielern um den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt" das private Tennisspiel zu finanzieren. ...
RNZ, 10.11.2004
...
Zu verhandeln waren laut Hettich Zahlungen aus dem VZP, die seit 1993 an die Stelle von Mietzahlungen getreten seien. Und zwar für die Überlassung der Anlagen für die "Betriebssportgruppe Tennis", die sich aus Stadtbediensteten, Stadträten und weiteren Personen aus dem Bekanntenkreis des ehemaligen OB Ehrbar zusammengesetzt habe. Und zwar aufgrund einer Vereinbarung zwischen Erhbar und S., den Präsidenten des BTV,...
RNZ, 12.11.2004
...
Was den Komplex der Zuschusszahlungen von 1996 bis 1998 an den BTV anging, tauche bei den Überweisungen immer die gleiche Nummer der Haushaltsstelle auf, hinter der das allgemeine Konto zur Förderung des Sports stehe. Dem Vorgang sei nicht zu entnehmen, dass das Geld aus dem VZP geflossen sein könnte. Auch der ehemalige OB Herbert Ehrbar habe im Hauptverfahren ausgesagt, dass das Geld nicht aus dem VZP gekommen sei. Im Rahmen seiner Bewirtschaftungskompetenz habe der OB die Auszahlung der Beträge von insgesamt 28000.-DM veranlassen können. Und wenn eine Anweisung von oben, vom Vorgesetzten komme, habe ein Untergebener nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hierbei erinnerte das Gericht zudem an den autoritären Führungsstil des OB.
Teil 3
Im Jahr 2006 dann ging die Geschichte weiter. Nachdem die Stadt im Jahr 2002 versuchte den GR-Beschluss über die Verpachtung mit dem BTV umzusetzen (Übersendung eines Vertragsentwurfs und Versuch einer Terminvereinbarung) war es bis Ende 2005 (!) nicht möglich einen gemeinsamen Termin zu finden. Nachdem nun feststand, dass die Verbände ab 1.1.06 nicht mehr im VZP sein würden, wurde die Stadt wieder aktiv. Bis März 06 schickte die Stadt drei Briefe und forderte dann ausstehende Beträge und verhängte eine Nutzungsuntersagung für einen Teil des Geländes. Reaktion des BTV war ein gekränktes Schreiben über angebliche „Missachtung in Umgang und Ton“ und die Drohung mit „Widerspruch und ggf. Klage“. Die Stadt antwortete mit einer Chronologie des Briefwechsels, woraufhin der BTV zugeben musste, dass in seinem Hause der Erbbaurechtsvertragsentwurf wohl irgendwie verlorengegangen ist. Warum in 2002 keine Reaktion erfolgte ist den heutigen Verantwortlichen im BTV nicht mehr nachvollziehbar (uns schon, wenn man die gesparte Pacht in Betracht zieht).
Im April 2006 brachte die Stadtverwaltung die Angelegenheit dann noch einmal in den Gemeinderat, wiederum mit dem Beschlussvorschlag, dem BTV das Gelände zu den besonders günstigen Konditionen zu verpachten. Nur die anwesenden Gemeinderäte von SPD und GALL stimmten gegen diesen Vorschlag, was nicht reichte, das großzügige Geschenk zu verhindern.
Doch damit war die Angelegenheit immer noch nicht erledigt.
3.5.2006, Brief der GALL an das Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 4. Gemeinderatssitzung der Stadt Leimen, am 27.4.2006 hat der Gemeinderat mit 14 zu 11 Stimmen, bei einer Enthaltung, einem Erbbaurechtsvertrag mit dem Badischen Tennisverband zugestimmt. Der Verband wird darin örtlichen Vereinen gleichgestellt, die auch über vergünstigte Miet- und Pachtverträge bezuschusst werden.
Es geht dabei um eine Fläche von ca 9000 m². Nach dem Beschluss wird ein Bodenwert von nur 5.-€/m² zugrunde gelegt, der zu 4% jährlich zu verzinsen ist. Das ergibt eine Jahrespacht von ca 1650.-€.
Der realistische Bodenwert, beträgt nach Aussagen der Stadtverwaltung in dem betroffenen Gebiet 195.-€/m². Das würde bei gleicher Verzinsung eine Pacht von über 64 000.-€ p.a. ergeben. Die Subventionnierung des Tennisverbandes beträgt damit über 60 000.-€ p.a., das ergibt bei einer durchaus üblichen Laufzeit (diese wurde in dem Beschluss nicht vereinbart!) von 20 Jahren eine Subvention von 1,2 Millionen €.
Unserer Auffassung nach hat die zustimmende Mehrheit des Gemeinderates damit gegen die Pflicht verstossen, das Amt gewissenhaft und verantwortungsbewußt wahrzunehmen. Insbesondere sehen wir durch den bewußt herbeigeführten finanziellen Verlust die Interessen der Gemeinde nachhaltig geschädigt.
Folgende Argumente scheinen uns besonders wichtig:
Ein überregional agierender Verband ist nicht mit einem örtlichen Verein gleichzusetzten, bei dem das Argument der Jugendarbeit, die der Stadt wieder zugute kommt, durchaus nachvollziehbar ist.
Von unserer Fraktion auf den Nutzen angesprochen, den die Stadt vom Verband hat (und der ggf. eine Subvention rechtfertigen könnte), wußte die Verwaltung nichts zu sagen. Ein Gegenwert steht den entgangenen Einnahmen also offensichtlich nicht gegenüber.
In an anderer Stelle erläuterte die Stadt, der Verband würde ja immerhin nicht unerheblich Gewerbesteuer zahlen. Dies hatte der ehemalige Präsident des Verbandes mir gegenüber auch schon schriftlich erklärt. Dazu muss der Verband aber Gewinne erwirtschaften (bei der angegebenen Summe nach unseren Berechnungen ca. 80 000.-€). Das macht aus unserer Sicht die Subventionnierung eines reichen Verbandes durch eine arme Stadt vollends untragbar.
Das RP hat bei den Genehmigungen der letzten Haushalte stehts eine sparsame Haushaltsführung und weitere Sparbemühungen seitens Verwaltung und Gemeinderat angemahnt. Dies wird durch eine solche Entscheidung konterkariert. Will das RP nicht als zahnloser Papiertiger dastehen, muss es bei einer derart langfristigen Entscheidung eingreifen.
Wir fordern Sie daher auf, auf den Oberbürgermeister einzuwirken, gegen diese Entscheidung des Gemeinderats Widerspruch einzulegen und die Pachtverträge nicht in dieser Form abzuschließen, da sie die Stadt wirtschaftlich schädigen.
RaRu, 5.5.06, GALL-Artikel
Gemeinderat großzügig; über 60000.-€ verschenkt
Wer nach den jüngsten Debatten um Haushalt und Kürzungen bei der Musikschule dachte, Leimen habe nichts mehr zu geben, der sah sich in der letzten Gemeinderatssitzung eines Besseren belehrt. Unter TOP 6 ging es um Miet- und Pachtverträge mit Vereinen und Verbänden. Die beiden betroffenen Vereine waren dabei nicht das große Problem, ging es hier doch eher um kleine Summen. Anders beim Badischen Tennisverband. Hier standen erhebliche Quadratmeter und damit auch große Euro-Summen zur Debatte.
Zur Vorgeschichte: Nach jahrelangem Drängen der GALL wurden im letzten VZP endlich die Verbände aus der Vereinsförderung heraus genommen. Auch die Konditionen für die vergünstigten Mieten und Pachten für Vereine sind im VZP geregelt. Nachdem nun der Badische Tennisverband nicht mehr im VZP ist, entstand Regelungsbedarf, da er bisher nur für eine Teilfläche von ca 10 000 m² einen Pachtvertrag hat. Für weitere ca 9000 m² jedoch nicht. Für diese muss nun ein Pachtvertrag abgeschlossen werden und die Frage war, ob dies zu den VZP-Konditionen geschehen sollte. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Stadt, denn im VZP wird von einem m²-Wert von 5 € ausgegangen von dem 4% pro Jahr zu zahlen sind. Das ergibt für die Erweiterungsfläche eine Jahrespacht von 1642,80 €. Reell sind die m²-Preise in dem Gebiet ca 195.-€. Das bedeutet, dass eigentlich knapp das 40-fache, also über 64000.-€ für diese Fläche zu zahlen wären. Nimmt man die bereits zu noch günstigeren Bedingungen verpachtete Fläche von 10 000 m² dazu, dann kommt man auf eine jährliche Subvention von über 120 000.-€ zugunsten dieses Verbandes. Da der bestehende Vertrag im Moment nicht aufzulösen ist, ging es uns darum, wenigstens bei dem neuen Vertrag eine angemessene Pacht für die Stadt herauszuholen. Selbst wenn man nur die Hälfte des Bodenwertes angesetzt hätte, wäre das schon eine erhebliche Summe gewesen. Eine Mehrheit im Gemeinderat lies diese Einnahmemöglichkeit ungenutzt. Nur die anwesenden Gemeinderäte von SPD und GALL stimmten gegen die vorgeschlagene Regelung. Selbst OB Ernst, der sonst verbissen um jeden Euro für die Stadt kämpft, hob seinen Arm für das Geschenk an den Tennisverband.
Angesichts solcher Großzügigkeiten, erscheinen die Kürzungen bei der Musikschule, die wir jüngst in fast gleicher Höhe durchgeführt haben, wie ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Lehrer. Auch die GALL hat dieser Einsparung zugestimmt, in der Annahme, dass überall gespart werden würde. Dass schon wenige Wochen später ein solcher Sündenfall eintreten würde, der via Pachtvertrag über viele Jahre fortgeschrieben wird, ist eine rießige Enttäuschung für uns.
Antrag der GALL vom 5.5.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat möge in seiner nächsten Sitzung beschließen:
Der Erbbaurechtsvertrag mit dem badischen Tennisverband wird vor Unterzeichnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung/Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 27.4.06 wurde beschlossen mit dem badischen Tennisverband über die Verpachtung eines Grundstücks zu den Bedingungen des VZP zu verhandeln. Im Beschluss ist der Preis pro m² und die jährliche Verzinsung angegeben.
Nicht beschlossen wurde die Laufzeit eines solchen Vertrages, sowie eventuelle Anpassungen in der Höhe des Pachtzinses während der Laufzeit. Diese beiden Faktoren sind aber hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für die Stadt ebenso relevant, wie das, was bisher beschlossen wurde.
Verpachtet die Stadt beispielsweise für 20 Jahre, beträgt die Subvention ca 1,2 Millionen, verpachtet sie auf 99 Jahre, wird der Verband mit nahezu 6 Millionen bezuschusst. Wenn keine Preisanpassungsklausel vereinbart wird und die Grundstückspreise wieder steigen, was man über einen derart langen Zeitraum kaum abschätzen kann, ist der finanzielle Schaden für die Stadt unter Umständen noch weitaus höher.
Ein Geschäft mit einem derart großen finaziellen Rahmen kann die Verwaltung nicht aufgrund des oben genannten Beschlusses ausführen, ohne die weiteren konkreten Bedingungen geklärt zu haben.
RNZ 6.5.06
Der Badische Tennisverband kann aufatmen
In einer Kampfabstimmung gewährte der Gemeinderat dem Verband eine reduzierte Erbpacht
...
In einer Kampfabstimmung, in der SPD und GALL unterlagen, legte der Gemeinderat diese ermäßigte Jahrespacht auf 1642,80 Euro fest. Er folgte hierbei mehr oder minder den Verpachtungskriterien, die von der Stadt bei jenen Vereinen angelegt werden, die im jeweils gültigen Vereinszuschussprogramm (VZP) aufgenommen sind. Nur: Der Tennisverband war nicht mehr aufgenommen worden.
Wie sehr diese Pacht ermäßigt ist, machte ein geharnischter Ralf Frühwirt, GALL, publik: Obwohl im Bereich des BTV der Quadratmeterpreis bei etwa 200 Euro anzusetzen sei, werde bei der Berechnung der Erbpacht ein Quadratmeterpreis von nur 5 Euro zugrunde gelegt. Unterm Strich führe dies dazu, dass gerade mal eine Jahrespacht von zehn Cent pro Quadratmeter entrichtet werde. Verglichen mit dem echten Marktwert der Flächen komme dies einer unbefristeten Subventionierung von jährlich über 60000 Euro gleich – die gleiche Summe, um die bei den Haushaltsberatungen die Zuschüsse an die Musikschule gekürzt worden seien. ...
Während auch Dr. Peter Sandner, SPD, die Fünf-Euro-Basis für eine Erbpachtregelung mit dem Tennisverband zu niedrig angelegt war, wollte Gerhard Rückemann, CDU, dieses Thema gar nicht vertiefen: Dürften solche Details überhaupt öffentlich diskutiert werden? Sein Fraktionskollege Hans Appel verwies zudem darauf, dass man den BTV nicht vor den Kopf stoßen solle: Ihm sei es schließlich zu verdanken, dass Leimen weltbekannt sei – auch als Sportstadt.
...
8.5.2006 Brief der GALL an das Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrte Frau Ott,vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.
Zu Ihrer weiteren Information habe ich diesem Schreiben noch einige Unterlagen beigefügt. Zum Ersten eine Kopie des Tagesordnungspunktes mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen, die vom Gemeinderat dann auch so beschlossen wurden.
Desweiteren ein Briefwechsel aus dem Jahr 2002 zwischen dem damaligen Präsidenten des BTV, Herrn Späth, und mir, bei dem es auch schon um den jetzt entschiedenen Vertrag ging (die Verhandlungen zogen sich bisher ergebnislos hin und es wurde unseres Wissens keine Art der Vergütung für die nahezu 9000 m² bezahlt). Daraus wird insbesondere deutlich, dass Gewerbsteuerzahlungen kein Einzelfall waren, sondern dass der BTV Jahr für Jahr erhebliche Überschüsse erwirtschaftet (im Gegensatz zur Stadt).
Die Situation des BTV kann unseres Erachtens weder in finanzieller Hinsicht, noch was die Art der Tätigkeit (und deren Nutzen für die Stadt) angeht, mit der örtlicher Vereine verglichen werden. Nach § 92 ist klar geregelt, dass Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Preis veräußert werden dürfen (was auch für die Nutzungsüberlassung gilt). Und die zugehörige Verwaltungsvorschrift läßt nur eng umgerenzte Abweichungen von dieser Regel zu. Die Ausnahmen unter Punkt 1 a – c treffen nicht zu. Und unter Punkt 2 wird in Absatz drei von Vereinen geredet, deren Tätigkeit im gemeindlichen Interesse liegt, was für den BTV nicht zutrifft. Auch wird von allgemeinen Richtlinien gesprochen, die aufzustellen sind. Diese gibt es in Leimen mit dem Vereinszuschussprogramm (VZP), aus diesen wurden die Verbände jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Desweiteren habe ich auch die Genehmigung des Haushalts 2006 durch Herrn Wahl beigelegt, der in seinen Bemerkungen ausdrücklich betont: „Die Stadt Leimen bleibt nachdrücklich aufgefordert, die bereits begonnenen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in noch stärkerem Maße fortzusetzen, um die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts zu steigern und im Finanzplanungszeitraum den Ausgleich des Verwaltungshaushalts sowie die Finanzierung der Schuldentilgung aus laufenden Einnahmen zu erzielen.“ Diese Forderung wird kaum zu erfüllen sein, wenn wir derart leichthändig auf mögliche dauerhafte Einnahmen verzichten. Das RP weiß selbst gut genug, dass der Großteil der kommunalen Ausgaben durch Pflichtaufgaben festgelegt sind und dass die Möglichkeiten der Einnahmebschaffung eingeschränkt sind. Daher wirkt ein Verzicht auf mögliche Einnahmen in unserer Situation doppelt schwer.
Bei den zu treffenden Maßnahmen bezieht sich Herr Wahl ausdrücklich auf die unterschiedliche Wertigkeit der kommunalen Aufgaben. Einen zumindest wohlhabenden Verband, mit ständigen jährlichen Überschüssen zu subventionieren, steht unseres Erachtens in der Wertigkeit der kommunalen Aufgaben am unteren Ende der Skala.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Unterlagen bei der Entscheidungsfindung geholfen zu haben.
9.5.2006 Leserbrief in der RNZ zum RNZ-Artikel vom 6.5.
Später Osterhase?
Der Tennisverband darf sich über ein verspätetes „Goldenes Osterei“ freuen. Für die Bürger Leimens, die es mit ihren Abgaben füllen müssen, riecht es faulig nach möglicher „Vetterleswirtschaft“. Kann eine am Bankrott operierende Gemeinde auf Einnahmen von 60000 Euro pro Jahr auf Jahrzehnte verzichten? Für die Musikschule und alle anderen, die auf Zuschüsse verzichten müssen, eine schallende Ohrfeige. Auch hätte man bei einem angemessenen Pachtzins gegenüber dem Tennisverband die bereits beschlossene Grundsteuererhöhung moderater ausfallen lassen können! Dem Gemeinderat Rückemann sei gesagt: Natürlich müssen solche Dinge öffentlich diskutiert werden. Schließlich geht es um das Geld der Bürger! Solange Entscheidungsträger nicht für ihr Tun haften, darf es keine „Geheimbeschlüsse“ oder „Geheimverträge“ geben.
Dr. Gerhard Scheurich, Leimen-Gauangelloch
RaRu, 16.5.2006, GALL-Artikel
Kritische Fragen zur Erbpacht mit dem Tennisverband
In einer öffentlichen Sitzung diskutierte die GALL den jüngsten Beschluss zum Abschluss eines Erbpachtvertrages mit dem Badischen Tennisverband (BTV). Zusätzlich zu einem bereits seit den 70er Jahren zu einem Minipreis von ca 500.- € pro Jahr verpachteten Gelände, sollen nun weitere 9000 m² ca 1650.- € pro Jahr verpachtet werden. Nebenbei bemerkt, ein Gelände, das der BTV schon seit vielen Jahren nutzt, ohne einen roten Heller dafür zu zahlen.
Der realistische Preis für dieses Gelände würde nach Aussagen der Stadt auf einen Pachtpreis von ca 64000.-€ pro Jahr hinauslaufen. Das macht jährlich Mindereinnahmen für die Stadt (oder eine Subvention an den BTV) von über 60000.-€ für eine Kommune, die finanziell so gebeutelt ist, dass ständig freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand stehen und Gebühren und Steuern angehoben werden müssen. Gegen die Stimmen von SPD und GALL winkte der Gemeinderat diese großzügige jährliche Unterstützung durch. Auf unsere Frage, was diesen Geschenken denn an positiven Leistungen des Verbandes gegenüber steht, fiel dem OB nur ein „das wissen die Fraktionen selbst“, während andere Befürworter den durch Boris Becker erzielten globalen Bekanntheitsgrad Leimens als Argument ins Feld führten – was immer uns das gebracht haben soll.
Bedürftig ist der Verband auch nicht. Nach eigenen Aussagen erwirtschaftet er ständig so hohe Überschüsse, dass er regelmäßig zu Gewerbesteuerzahlungen herangezogen wird. Dabei ist zu Bedenken, dass von gezahlten Gewerbesteuern nur 20% bei der Stadt verbleiben, während Pachteinnahmen uns vollständig zustehen. Wenn wir also die Überschüsse des Verbandes durch eine angemessene Pacht verringern würden, hätte die Stadt wesentlich mehr davon.
Deshalb wollte die GALL diesen, unserer Meinung nach, für die Stadt schädlichen Beschluss auch nicht einfach so akzeptieren. Wir haben das Regierungspräsidium (RP) eingeschaltet, das mittlerweile die Stadt zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. Ohnehin muss die Rechtsaufsicht Geschäften zustimmen, bei der eine Kommune Gelände unter Wert veräußert oder anderen zur Nutzung überlässt. Man darf gespannt sein, ob das RP seine eigene Aufforderung „...die bereits begonnenen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in noch stärkerem Maße fortzusetzen, um die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts zu steigern...“ durch eine Zustimmung zu einem solchen Geschäft ad absurdum führt.
Darüber hinaus haben wir bei der Stadt einen Antrag gestellt, den Erbbaurechtsvertrag vor Unterzeichnung nochmals dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, da im letzten Beschluss weder die Laufzeit des Vertrages, noch Preisanpassungen während der Laufzeit beschlossen wurden.
Über diese eingeleiteten Maßnahmen berichtete die Fraktion den Anwesenden. Die anschließende Diskussion zeigte, dass erhebliches Unverständnis über diese Entscheidung herrschte. Grundsteuerzahler, die die Erhöhung des Hebesatzes bisher ohne Murren mitgetragen haben, fragen sich nun, warum sie damit einen reichen Verband beschenken sollen. Musikschuleltern, die um den Bestand der Einrichtung bangen, wundern sich, dass dem Gemeinderat ein Verband, bei dem überwiegend Auswärtige trainieren, mehr Wert ist, als Leimener Kinder. Und Kindergarteneltern, über denen schon seit Jahren das Damoklesschwert der nächsten Gebürhenerhöhung schwebt, erwarten gespannt die nächste Diskussion darüber. Mit zu wenig Geld wird man eine Anhebung der Gebühren wohl kaum noch begründen können.
Über allem schwebte die Frage wozu das Ganze. Für die Ehre einen Sportverband in der Stadt zu haben, für den Titel Sportstadt? Dafür mochte keiner der Anwesenden so viele Euro spendieren. Bei einigen kam gar die Vermutung auf, dass die alten Seilschaften aus unseligen Ehrbar-Zeiten, als Gemeinderäte „für Umme“ (das heißt auf Steuerzahlerkosten) beim BTVden Schläger schwangen, noch immer ihre schützende Hand über den Verband halten.
24.7.2006, Brief des RP an die GALL
Sehr geehrter Herr Frühwirt,
nachdem das Bürgermeisteramt Stellung genommen hat, dürfen wir auf die Angelegenheit zurückkommen.
Das Bürgermeisteramt hat mitgeteilt, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Angelegenheit „Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Badischen Tennisverband“ wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der finanziellen Auswirkungen nochmals zur Beratung in den Gemeinderat einzubringen.
Rechtsaufsichtlicher Handlungsbedarf besteht vor diesem Hintergrund nicht.
2.8.2006, Antrag der GALL
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Regierungspräsidium Karlsruhe hat uns mit Schreiben vom 24.7.2006 mitgeteilt, das die Stadtverwaltung Leimen beabsichtigt, die Angelegenheit „Abschluss eines Erbpachtvertrages mit dem badischen Tennisverband“ wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der finanziellen Auswirkungen nochmals zur Beratung in den Gemeinderat einzubringen.
Dies ist auch in unserem Interesse. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Verhandlungen mit dem BTV nun schon seit Jahren hinziehen und uns Monat für Monat Geld verloren geht, beantragen wir hiermit, diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Gemeinderats zu setzen, sowie die Angelegenheit vorher im VA vorberaten zu lassen.