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Bahn frei für die Bürgermeister-Christoph-Lingg-Straße?
Die “teuerste Inline-Skaterbahn der Welt” (Bürgermeister-Christoph-Lingg-Straße) soll endlich für den Verkehr freigegeben werden. In der letzten Gemeinderatssitzung beschloss der Rat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “Leimen Mitte Teilbereich 2”. Ein jahrelanges Trauerspiel endlich doch noch zu einem guten Ende gebracht? Die GALL stimmte einhellig gegen diesen Entwurf. Lesen Sie hier in den Stellungnahmen von Stadtrat Reinig und Frühwirt weswegen:
Jeder, der heute diesem Beschlussvorschlag zustimmt, wird dies nicht aus Überzeugung tun, sondern zähneknirschend als ultima ratio. Als letzte Weisheit in einer total verfahrenen und verkorksten Situation, in der es keine andere Alternative zu geben scheint. Hat doch diese Straße schon viel zu viel Geld gekostet, um noch einmal einen Rückzieher machen zu können. Denn nicht nur für den eigentlichen Straßenbau wurden bisher schon enorme Mittel aufgebracht, sondern auch für den Ankauf diverser Grundstücke (z. B. Stöckerhaus), Finanzierung von öffentlichen und privaten Schallschutzmaßnahmen, schließlich auch Ankauf einer Eigentumswohnung, um den drohenden Klageweg doch noch abzuwenden. Vergebens.
Dies alles sind Kosten, die zu keinem geringen Teil unsere jetzige Haushaltsmisere mit verursacht haben - und auch weiter belasten werden. Denn weitere Kosten werden folgen: Die bisherigen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen sind keineswegs ausreichend, die bestehenden Lärmschutzwände müssen erhöht werden, wo keine errichtet werden können, muss der Einbau von Schallschutzfenstern finanziert werden.
Die Crux dabei ist nur: Werden alle diese Maßnahmen nicht durchgeführt, wird diese Straße nicht geöffnet, müssen bereits ausgezahlte Landeszuschüsse wieder zurückgezahlt werden. Wie gesagt: Jeder, der diesem Beschlussvorschlag zustimmt, wird dies zähneknirschend tun. Wir werden dies nicht tun. Wir werden dieser Vorlage nicht zustimmen, wir haben bereits mit den Zähnen geknirscht, als vor Jahren gegen unseren Rat und Votum die erste Planung beschlossen und schließlich auch durchgeführt wurde. Nun ist alles so gekommen, wie von uns vorher gesagt, nur leider viel schlimmer.
- Wie angekündigt, wird sich die Verkehrssituation in der Rathausstraße durch die baldige Realisierung der Nord-Ost-Umgehung erheblich verbessern, so dass die Planung dieser Straße vor allem in dieser Dimensionierung der Wirklichkeit hinterher hinkt.
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Die Straße gräbt sich schon heute wie eine Schneise durch die Bebauung. Durch die erforderliche Erhöhung auf 3,5 bzw. 4 m wird dieser Eindruck noch wesentlich verschärft. Aus schalltechnischen Gründen darf hierbei auch kein Glas verwendet werden, sodass eine echte Barrieresituation entsteht.
Das Hauptproblem besteht darin: Der Bebauungsplan darf aus rechtlichen Gründen keine Tempobeschränkungen (z. B. Tempo 30 ) beinhalten. Tempo 50 hat aber gegenüber Tempo 30 automatisch eine höhere Lärmbelastung zur Folge. Sämliche Lärmschutzmaßnahmen müssen folglich auf Tempo 50 km/h ausgelegt werden, was die oben beschriebene Erhöhung der Schallschutzmauern zur Folge hat. Aber auch dann lassen sich die Grenzwerte nur dann einhalten, wenn die Verkehrsfrequenz nicht allzu hoch ist.
Das ist jedoch der eigentliche Knackpunkt der Geschichte, die Umkehrung der vormaligen Planungsziele: Um die Rathausstraße zu entlasten, wurde die Straße angelegt. Doch eine weitgehende Verkehrsverlagerung aus der Rathausstraße ist aus den o. g. Gründen z. Zt. nicht möglich. So wird bis zur Fertigstellung der NO-Umgehung die Straße nur für talwärts fließenden Verkehr geöffnet werden, die Hauptverkehrslast somit nach wie vor durch die Rathaushausstraße fließen. Ironie der Geschichte: Eine Einbahnstraßenregelung war Jahren unser Vorschlag zur Entlastung der Rathausstraße. Dies wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich – so hieß es damals. Erst nach der Fertigstellung der NO-Umgehung wird die Bgm-Chr.-Lingg-Str. beidseitig durchfahren werden können, aber dann haben sich auch die dramatischen Verkehrsverhältnisse in der Rathaushausstraße normalisiert.
Nochmals: Wir haben diese Straße in dieser Form von Anfang abgelehnt. Die Realität hat unsere schlimmsten Befürchtungen überholt. Eine nachträgliche Absegnung dieser verfahrenen Situation kommt für uns nicht Frage. Neben diesen mehr grundsätzlichen Überlegungen gibt es jedoch auch drei konkrete planerische Gründe, weswegen wir diese Bebauungsplanentwurf ablehnen.
Michael Reinig