GRÜN-Alternative LISTE LEIMEN

 
 
 

27.11.2003

Bebauungspläne Leimen - St. Ilgen Fasanerie I

Zu Top 8 der Gemeinderatssitzung am 27.11.2003

Wer zu Beginn meiner Amtszeit als Stadtrat vom Berg über die Rheinebene nach Westen schaute, sah in dem sich vor ihm ausbreitenden Häusermeer einen breiten, grünen Streifen, die Fasanerie. Heute erstreckt sich dieses Häusermeer ohne sichtbare Unterbrechung vom Hardtwald bis zur Kante des kleinen Odenwalds. Der schmale Streifen zwischen dem Ostrand der Fasanerie und der B3 neu, den der ehemalige OB Ehrbar als Rückzugsgebiet für bedrohte Tier und Pflanzenarten ausweisen ließ, ist der kümmerlicher Rest dieses breiten Landstreifens. Nur der Name des Baugebiets erinnert noch an die Vögel, die dort anzutreffen waren.

Ein, wenn auch noch so schmaler Streifen extensiv genutzten Lands inmitten der Stadt, der der Schaffenswut seiner Bürger entzogen ist, passte nicht in die Vorstellung der vorherrschenden politischen Meinung. Also wurde er Stück für Stück verkleinert: Hier eine Schießanlage, dort Parkplätze, ein Bolzplatz usw.

Und jetzt soll wieder ein Teil dieses Streifens der extensiven Nutzung entzogen werden. Jetzt wird sicher der eine oder andere Stadtrat zu Recht einwerfen, dass der Streifen ja nicht verkleinert wird, sondern dass nur eine ohnehin schon in der Realität bestehender Zustand rechtlich abgesichert werden soll.

Wie so oft in den letzten Jahren soll wieder einmal ein nicht rechtmäßiger Zustand im Nachhinein legalisiert werden. Nach meinem Kenntnisstand gab es in den letzten Jahren folgende unhaltbaren Zustände:

  • Die Stadtverwaltung hat rechtswidrig öffentliche Grünfläche an Anlieger zur Nutzung als Garten verpachtet.

  • Die Stadtverwaltung hat rechtswidrig Flächen des Landes Baden-Württemberg ohne Erlaubnis des Landes an privat verpachtet.

  • Einige der Pächter haben rechtswidrig darüber hinaus ihre Gärten über die gepachtete Flächen hinaus in das Grünland hinein vergrößert.

Falls die Stadtverwaltung in diesen drei Punkten bezüglich der Rechtsgültigkeit zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, so bitte ich sie, dieses zu begründen.

Die Tatsache, dass die Stadtverwaltung versucht hat, die Diskussion im Gemeinderat in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt zu verhindern, lässt mich jedoch befürchten, dass es sich sehr wohl um rechtswidrige Zustände handelt. Trotzt ausdrücklichem Wunsch von GALL und FDP wurde dieser Tagesordnungspunkt nicht im Verwaltungsausschuss vorberaten. Ein Artikel des FDP-Ortsverbands über die Vorgeschichte dieser Bebauungsplanänderung, wurde in der Rathaus Rundschau nicht gedruckt, so dass die Öffentlichkeit über die Hintergründe dieser Bebauungsplanänderung aus der Rathaus Rundschau nichts erfahren konnte. Doch manchmal gibt es ja auch Glück im Unglück: Da die GALL seit langer Zeit wieder eine Grüne Rundschau heraus brachte, wurde das Thema darin an die Öffentlichkeit gebracht.

Im ursprünglichen Bebauungsplan Fasanerie 1 wurde das Baugebiet von einem durchgehenden, etwa 25 m breiten Streifen öffentlichen Grüns viertelkreisförmig umgeben. Dieser Streifen verlief von der Eisenbahnlinie im Norden bis zur Hohenstauferallee im Osten. Über die Hälfte dieses Streifens wurde im Zuge des Baugebiets Fasanerie 3 überbaut. Ein großer Teil des Restes soll nun in privates Grün umgewandelt werden.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob kleingärtnerisch genutzte Gärten nicht ebenso ökologisch wertvoll sind, wie eine extensiv genutzte Wiese. Falls dort eine gartenmäßige Nutzung mit naturnahem Anbau statt fände, könnte man diese Frage wohl bejahen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Betonsteine, artenarme Rasenflächen, so gut wie ausschließlich nichtheimische Büsche und Pflanzen machen diese Gärten zur ökologischen Wüste.

Ursprünglich war die Fasanerie mit viel Grünflächen und einer adäquaten Infrastruktur geplant. Die Grünflächen sind immer weiter reduziert worden. Das geplante Zentrum mit lokalen Geschäften und Restaurants wurde nie verwirklicht, der Kindergarten verursachte ausschließlich Planungskosten, wurde dann nicht gebaut und ein Provisorium zum jetzigen Kindergarten umgebaut. Statt öffentliche Räume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu errichten, mussten Wohnungen angemietet werden, um dort wenigstens für die Jugendlichen eine sozialpädagogische Betreuung anbieten zu können. Die Maxime war immer: Lieber ein paar Baugrundstücke mehr als eine ordentliche Infrastruktur. Das Ergebnis ist ein Baugebiet, in das heute neue Bewohner nur äußerst ungern ziehen. Möglicherweise zu recht.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zielt darauf ab, öffentliche Grünfläche in private Grünfläche umzuwidmen. Abgesehen davon, dass man die ohnehin spärliche öffentliche Grünfläche zum Nachteil der Mehrheit der Bewohner der Fasanerie und zum Vorteil einiger weniger Anlieger verringert, stellt sich die Frage, ob diese Bebauungsplanänderung ohne die Einwilligung derjenigen möglich ist, die für diese Flächen Erschließungsbeiträge gezahlt haben. Im Vorfeld wurde von Seiten des Bauamts bezweifelt, ob diese Fläche bei der Beitragsbemessung berücksichtigt worden ist. Die mir dieses Jahr von der Stadtverwaltung zugesendete aktuelle Erschließungsbeitragssatzung stammt vom 21. Januar 1988. In Paragraph 2, Absatz 1, Ziffer 5 wird geregelt, dass Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen beitragsfähig sind. Die Ermittlung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Fasanerie 1 erfolgte auf Grund der Umlegung vom 20.9.1990, also zum Zeitpunkt der Gültigkeit dieser Satzung. Falls es keine Einwilligung der Erschließungsbeitragszahler notwendig sein sollte, wäre zumindest eine Beitragsrückzahlung notwendig. Es besteht erheblicher Zweifel, ob die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung rechtlichen Bestand haben wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass schon einmal ein Bebauungsplan (im Bereich der Oberen Straße) vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand gehabt hat.

Ich nehme an, dass es offensichtlich ist, dass wir aus all den aufgeführten Gründen eine Bebaungsplanänderung ablehen müssen.

Siegward Jäkel

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