29.1.2004
Neukalkulation der Bestattungsgebühren
Zu TOP Friedhöfe (Neukalkulation Bestattungsgebühren) der GR-Sitzung am 29.1.2004
Dem Gemeinderat liegt jetzt eine Kostenkalkulation für die verschiedenen Arten von Gräbern vor. Betrachtet man daraufhin die zur Zeit noch gültigen Gebührensätze, so muss man feststellen, dass die Zuschüsse von Seiten der Kommune sehr ungleichmäßig verteilt werden. Die Käufer teuren Gräber erhalten hohe Zuschüsse, für einfache Gräber werden niedrige Zuschüsse gezahlt. Ein normales Reihengrab wird mit ca. 450,00 € bezuschusst, das billigste Grab, das anonyme Urnengrab dagegen nur mit ca. 60,00 €. Für die teuerste Grabart, das Sonderwahlgrab in besonderem Feld, wird pro Grab ein Zuschuss von knapp 9000,00 € gewährt. Am schlechtesten kommen die Eltern weg, die den Tod eines Kindes zu beklagen haben, das jünger als 6 Jahre war. Für Kindergräber gibt es zur Zeit keinen Zuschuss; hier verdient die Kommune ca. 185,00 € pro Grab.Nachdem jetzt die Kostenkalkulation vorliegt, ist es offensichtlich, dass diese Gebührensätze nicht länger haltbar sind. Der Verwaltungsausschuss hat mit Mehrheit eine Regelung empfohlen, nach der jede Grabart mit 40 Prozent der Kosten bezuschusst wird. Betrachtet man die obigen vier Grabarten, erhält man folgende Zuschüsse:
| anonymes Urnengrab | 78,00 € |
| Kindergrab | 76,00 € |
| normales Reihengrab | 392,00 € |
| Sonderwahlgrab | 5243,00 € |
Der Unterschied der Zuschüsse für die verschiedenen Grabarten ist nach der Empfehlung des Verwaltungsausschusses nicht mehr ganz so krass wie vorher. Eine Regelung, nach der aus öffentlichen Mitteln die Beerdigungen der wohlhabenderen Bürger unserer Gemeinde höher bezuschusst werden als diejenigen der weniger wohlhabenden, kann mit Fug und Recht als ungerecht bezeichnet werden.
Wir deshalb schlagen einen einheitlichen Zuschuss von 100 Euro pro Beerdigung vor und stellen folgenden Antrag:
Punkt g) der Vorlage erhält folgenden Wortlaut:
Die Gebühren für Leimener Bürger werden ebenfalls aufgrund der bereits dem Gemeinderat zugestellten Gebührentabelle im Einzelnen wie folgt festgelegt:
Ziff. 1 bis 2.3 und 4 bis 4.3 der Gebührenübersicht zu 100 %
Ziff. 3 der Gebührenübersicht zu 100 %
Pro Beerdigung ermäßigt sich die daraus ermittelte Gebühr um 100 Euro.
Für die GALL
Siegward Jäkel