In einem gemeinsamen Entwurf haben FDP, SPD und GALL versucht, die städtische Vereinsbezuschussung auf eine schwerpunktmäßige Jugendförderung hin auszurichten. Doch auch in Zeiten knapper Kassen soll es nach dem Willen von CDU, FWV und SDW beim bisherigen Gießkannenprinzip bleiben.
Der Zwist war in der Vergangenheit fast schon Tradition. SPD und GALL plädierten für die Einrichtung einer offenen Jugendarbeit in Leimen, die konservative Gemeinderatsmehrheit blockte ab. Gebetsmühlenartig wurde uns vorgehalten, dass es keine bessere Förderung der Jugend geben könne als über die Förderung der Vereine – das sog. Vereinszuschussprogramm. Dass Jugendliche neben Fußballspielen auch noch andere Bedürfnisse haben können, und dass es gar Jugendliche gibt, die durch Vereinsarbeit nicht erreichbar sind, wurde geflissentlich übersehen. Nun, was die offene Jugenarbeit betrifft, hat sich in den letzten Jahren ein erfreulicher Wandel vollzogen. Mit Basket I, II und III haben wir in Leimen-Mitte, St. Ilgen und Gauangelloch Jugendtreffpunkte eingerichtet, die einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung sozialer Spannungsfelder leisten.
In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause ging es nun um die Verabschiedung eines neuen Vereinszuschussprogramms (VZP). Dies ist ein kompliziertes, um nicht zu sagen verworrenes System verschiedener Zuschussarten, mit dem die Arbeit von ca. 160 Leimener Vereinen und Organisationen gefördert wird. Die sog. Bar- und Sachleistungen sind in einen Regel- und Leistungszuschuss untergliedert und beinhalteten in der Vergangenheit insgesamt 17 verschiedene Untergruppierungen. Dieses Relikt aus Ehrbars Zeiten zu entrümpeln und auf eine klare Linie zu bringen, war in den letzten Monaten Thema vieler nichtöffentlicher Ausschusssitzungen.
Die Zielrichtung war klar: In Zeiten knapper Mittel gilt es sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, besonders wenn es sich wie beim VZP um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt. Dies war nach einhelliger Meinung aller Fraktionen die Vereinsjugendarbeit. Dass diese Linie dann schließlich doch nicht durchgehalten wurde, sondern weiterhin nach dem Gießkannenprinzip gefördert wird, war das bedauerliche, wenn auch absehbare Ergebnis dieser Sitzung. Ausgerechnet CDU, SDW und FWV, die in der Vergangenheit immer wieder Vereinsförderung mit Jugendförderung gleichgesetzt haben, haben mit dem neuen VZP eindeutig gegen die Vereinsjugendarbeit gestimmt.
Was ist der Hintergrund? In einem gemeinsamen Entwurf haben FDP, SPD und GALL versucht, das bisherige Zuschusskonglomerat auf eine schwerpunktmäßige Jugendförderung hin auszurichten. Die Bedeutung der Vereinsarbeit an sich steht dabei außer Frage, sie hat ihren Wert in sich. Doch wenn es um die Verwendung öffentlicher Mittel geht, und wenn diese Mittel außerdem noch sparsam und zielgerichtet eingesetzt werden müssen, kann dies allein kein Kriterium für eine finanzielle Unterstützung sein. Öffentliche Förderung muss sich daran orientieren, welcher gesamtgesellschaftliche Nutzen sich aus ihr entwickelt. Und sie kann immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, nicht aber Lebenserhaltung dahinsiechender Gruppierungen um jeden Preis.
Mit ihrer Jugendarbeit übernehmen Vereine hingegen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag, der – würde er direkt von öffentlicher Hand finanziert - ein Vielfaches der Kosten ehrenamtlicher Arbeit übersteigen würde. Insofern besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, Vereinsjugendarbeit nach Kräften zu unterstützen. Der Entwurf von FDP, SPD und GALL sah deshalb einen Zuschuss von 15 € für auswärtige und 20 € für Leimener Jugendliche vor, außerdem sollten Jugendmannschaften mit jeweils 200 € bezuschusst werden. Der jetzt von CDU, SDW und FWV - übrigens ohne die Stimme des Oberbürgermeisters!! - beschlossene Verwaltungsentwurf hat zum Vergleich folgende Kenndaten: 10 € für auswärtige, 15 € für Leimener Jugendliche, 150 € für Jugendmannschaften.
Ziel unseres gemeinsamen Entwurfs war es, gegenüber dem Verwaltungsentwurf kostenneutral zu bleiben. Um die höhere Jugendförderung zu finanzieren, sollten daher in einer dreijährigen Übergangsregelung andere Leistungen schrittweise heruntergefahren werden, so z. B. der sog. Grundzuschuss, der unabhängig von der Mitgliederzahl jedem im VZP zugelassenen Verein gewährt wird, oder der sog. Gestaltungszuschuss, der erwachsenen Sportmannschaften in Abhängigkeit von der Spielklasse ausgezahlt wird. Nach unseren Berechnungen wäre schon ab einer Zahl von 26 Jugendlichen ein Verein durch unseren Auszahlungsmodus besser gestellt worden als durch das nun beschlossene Programm. Insbesondere die großen Sportvereine mit ihrer Vielzahl von Jugendmannschaften hätten dadurch eine wesentlich gerechtere Honorierung der geleisteten Arbeit erfahren können. Auch im Eigeninteresse der Vereine haben wir darin einen Anreiz gesehen, sich verstärkt um eine florierende Nachwuchsarbeit zu kümmern.
Nun gut, die Würfel sind gefallen. Das Nachsehen haben alle, die sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement um die Vereinsjugendarbeit verdient gemacht haben. Aber wie sagte doch Sepp Herberger so schön: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Nächstes Jahr sind Kommunalwahlen, und da werden alle Karten wieder neu gemischt. Mischen Sie mit!!
Michael Reinig