Zuführung oder Verführung?

Es ist immer wieder eine Freude mitanzusehen und -zuhören, mit welchem Vaterstolz die Spitze der Stadtverwaltung bei (fast) jeder Verabschiedung eines städtischen Haushalts oder Nachtragshaushalts die Höhe der sogenannten Zuführungsrate (siehe Kasten) verkündet. "Seht, wie toll wir sind" steht es auf den Gesichtern geschrieben und anderntags steht selbiges etwas verschlüsselter auch in der RNZ. Und allüberall in der Republik erblassen neidisch jene vielen Kommunen, die schon lange den Luxus einer Zuführungsrate nicht mehr kennen. Doch nicht nur die Verwaltung ist für dieses Ergebnis verantwortlich. Der OB wird nicht müde just in jener Sitzung, in der der Haushalt verabschiedet wird, die herausragende Arbeit des Gemeinderates zu loben. Wer würde sich darüber nicht freuen? Und wer riskiert, angesichts solcher Würdigung des eigenen Seiens und Wirkens, einen Blick hinter die glänzende Fassade jener Zuführungsrate? Könnte er/sie doch bei genauerem Hinsehen entdecken, daß die Rate ähnlich solide ist, wie die berühmten Dörfer des nicht minder berühmten Fürsten Potjemkin.


Zuführungsrate

Überschüsse, die im Verwaltungshaushalt entstehen, werden als Zuführungsrate in den Vermögenshaushalt übertragen, um damit neue Investitionen finanzieren zu können. Nach §22 Gemeindehaushaltsverordnung soll sie mindestens so hoch sein, daß damit Kredtibeschaffungskosten und ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahme aus der Rücklage oder Zuweisungen und Zuschüsse Dritter da sind. Außerdem soll sie die Bildung von Rücklagen ermöglichen und insgesamt so hoch sein, wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.

Kann der Verwaltungshaushalt aus eigener Kraft nicht ausgeglichen werden, wird zum Ausgleich Geld aus dem Vermögenshaushalt übertragen, die negative oder umgekehrte Zuführung. Eine negative Zuführung ist für jede Gemeinde ein finanzpolitisches Alarmzeichen. Wären im Nachtragshaushalt '96 die Umlegungserlöse ordentlich verbucht, hätten wir eine negative Zuführung von 5,3 Millionen.


Soweit ein (mögliches) Erklärungsmuster für die Tatsache, daß mit der Zuführungsrate seit Jahren Schindluder getrieben wird und daß der Gemeinderat, wenn tatsächlich jemand den Finger in die Wunde legt, dazu schweigt. Es ist unerheblich, ob bis zum Nachtrag '96 tatsächlich niemand darauf kam oder ob nur niemand den Mund weit genug aufmachte, damit es zu hören war, fest steht, daß die Stadt schon seit Jahren mit falschen Zuführungsraten den Gemeinderat und die Öffentlichkeit blendet. Das geschieht mit Hilfe der Umlegungserlöse. Das sind Gelder, die die Stadt durch die Umlegung von Baugebieten einnimmt. Wer sich das Wachstum der Stadt Leimen in den letzten Jahren vergegenwärtigt, wird nachvollziehen können, daß dabei enorme Summen an Umlegungserlösen zusammen kamen. Und wer sich vor Augen hält, wie wenige Baugebiete noch zur Disposition stehen, wird genauso einfach begreifen, daß in absehbarer Zeit bald nichts mehr aus dieser Quelle sprudelt.

Diese einmaligen Einnahmen müssen laut Baugesetzbuch wie Beiträge behandelt werden und Beiträge müssen nach Gemeindehaushaltsverordnung im Vermögenshaushalt (dem Investitionshaushalt) veranschlagt werden. Die Stadt jedoch ignoriert stoisch Gesetze und Verordnungen und verwendet diese einmaligen Einnahmen, um den Verwaltungshaushalt (aus dem die laufenden Kosten erwirtschaftet werden sollen) auszugleichen und die oben genannte Zuführung zu erzielen.

Wer selbst einen privaten Haushalt führt, wird sich ausmalen können, daß man zwar durch den Verkauf von Auto, Fernseher und Couchgarnitur (= einmalige Einnahmen) eine Zeitlang Miete und Essen (= laufende Ausgaben) finanzieren kann, daß das jedoch keine solide Finanzierung ist und man also über seine Verhältnisse lebt. Ganz genau das tun wir aber in der Stadt Leimen, und um dieses zu vertuschen, pflegt man in der Verwaltungsspitze einen etwas legeren Umgang mit den Gesetzen. Gemeinderat und Öffentlichkeit wird so eine Normalität in der Finanzwirtschaft der Gemeinde vorgetäuscht, die es so schon nicht mehr gibt.

Wir haben zugegebenermaßen lange gebraucht, bis wir darauf gekommen sind, aber wir waren damit immer noch schneller, als jene, die die städtischen Haushalte professionell zu prüfen haben (das Regierungspräsidium) und wir haben sofort beim Nachtrag '96 den Finger in die Wunde gelegt. Die Stadt blockte mit dem Hinweis ab, es gebe eine Aktennotiz über eine Ausnahmeregelung für die Stadt Leimen. Diese öffentliche Aussage reichte der Mehrheit des Gemeinderates (die SPD lehnte wie wir den Nachtrag ab), um unsere Kritik als unbegründet zu betrachten und den Haushalt anzunehmen. Trotz schriftlicher Anfrage war die Stadt bis Redaktionsschluß der GrüRu - also Monate später - nicht Willens oder in der Lage, die Aktennotiz vorzulegen. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Die Insel der Seligen

Von der Behörde, mit der die angebliche Ausnahmeregelung vereinbart wurde, in diesem Fall die Gemeindeprüfungsanstalt, erhielten wir die Auskunft, daß generell keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. Der Verdacht der billigen Ausrede einer öffentlich in Argumentationsnot geratenen Stadtverwaltung drängt sich immer deutlicher auf. Es hat den Anschein, als ob Öffentlichkeit und Stadtrat hinters Licht geführt werden sollen. Ob die Mehrheit des Stadtrates das auch weiterhin mit sich machen läßt, wird man sehen, wir jedenfalls werden das Finanzgebaren der Stadt auch in Zukunft kritisch begleiten, damit hinterher keiner sagen kann, er/sie hätte nichts gewußt.

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