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Europa in guter Verfassung?

Veranstaltungsbericht

Die europäische Verfassung ist, zumindest in Deutschland, kein Thema, das die Menschen so tiefgreifend bewegt, wie etwa die Visa-Vergabe im Hause Fischer oder gar die Frage, warum Herr Schuhmacher keine Autorennen mehr gewinnt. Und dies, obwohl die EU-Verfassung langfristig sicherlich größere Auswirkungen auf uns alle hat, als Schumis Versagen. Allein, so eine Verfassung ist eine komplizierte Angelegenheit und in ihren Auswirkungen nicht zwischen zwei Bieren am Stammtisch zu bewerten. Das hatte die GALL schon auf ihrer Klausurtagung im Februar feststellen müssen und deshalb die Idee geboren, sich von einer Fachfrau informieren zu lassen.

Die Grüne EU-Abgeordnete Heide Rühle war denn auch die erwartet kompetente Gesprächspartnerin für dieses komplexe Thema. Sie verwies zunächst darauf, dass der Anstoß zu einer europäischen Verfassung unmittelbar mit der jüngsten EU-Erweiterung in Zusammenhang steht. Wichtiges Ziel dabei ist die Demokratisierung der EU und die Überwindung der bisherigen Verträge von Nizza und Amsterdam. Vor allem vor dem Hintergrund, dass schon heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel in der Wirtschaftspolitik, von Brüssel vorgegeben werden.

Schon die Entwicklung der Verfassung verlief demokratischer als die bisherigen Verträge in der EU. Eineinhalb Jahre tagte der Konvent, bei dem die gewählten VertreterInnen des EU-Parlaments gegenüber den Regierungen in der Mehrheit waren und der Stand der Diskussion war jederzeit für alle EU-BürgerInnen öffentlich nachzuvollziehen.

Mehr Rechte für das Parlament aber auch für die BürgerInnen sind denn auch das wichtigste Argument von Heide Rühle für diese Verfassung, die gleichwohl, wie sie mehrfach betonte, weder für Grüne noch für EU-Parlamentarier ein optimales Ergebnis, sondern ein Kompromiss mit Licht und Schatten ist. So stellte sie dar, dass bisher das Parlament nur in 60% der EU-Gesetze mitbestimmungsberechtigt ist aber nicht in so wichtigen Bereichen wie der Innen- und Außenpolitik, der Agrarpolitik oder der Haushaltspolitik. Dies würde sich mit der Verfassung ändern. Außer der Außen- und Sicherheitspolitik hätte dann das Parlament Mitsprache in allen wichtigen Bereichen. Das bedeutet, dass jedes Gesetz in dritter Lesung mit einem Veto blockiert werden kann. Auch für den Bürger ändert sich auf europäischer Ebene etwas. Bisher hat er keine einklagbaren Grundrechte oder sozialen Rechte. Diese stehen in der neuen Verfassung und sind für jeden bis zum EUGH einklagbar. Auch Bürgerbegehren auf EU-Ebene (mit einer Million Stimmen) sind künftig möglich. Damit ist die EU-Verfassung in diesen Punkt demokratischer als das deutsche Grundgesetz, das bundesweit keine direktdemokratischen Entscheidungen zulässt. Die Ausgestaltung dieser europaweiten Bügerbegehren muss noch in einem Ausführungsgesetz beschlossen werden. Ob auch die Verfassung selbst über Bürgerbegehren geändert werden kann ist indes noch fraglich. Geregelt wird es nirgends, also auch nicht verboten. Dies ist eine offene Frage, die die Grünen EU-ParlamentarierInnen möglichst schnell nach Inkrafttreten der EU-Verfassung klären wollen – möglichst im Sinne der Mitbestimmung der BürgerInnen. In der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ist das Parlament weiterhin nur anhörungsberechtigt, nicht aber mitbestimmungsberechtigt. Militärisches Eingreifen innerhalbEuropas und weltweit wäre damit zunächst dem Ministerrat vorbehalten, der einstimmig entscheiden muss. Dann muss sich jeder Minister mit seinem nationalen Parlament abstimmen. Damit bleibt die Außen- und Sicherheitspolitik und insbesondere der Einsatz von Soldaten in nationaler Hoheit. Darüber hinaus, so betonte Heide Rühle, müssen alle militärischen Aktionen der EU mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.

Natürlich gibt es gerade beim Thema Sicherheitspolitik kritische Punkte, wie zum Beispiel die Europäische Rüstungsagentur, die gemeinsame Rüstungsbeschaffung und insbesondere die Forderung, die Verteidigungsanstrengungen zu verbessern. Insbesondere letzteres kann wohl nicht Ziel grüner Europapolitik sein. Aber auch in diesem Bereich zog Heide Rühle den Schluss, dass in der Abwägung des Für und Wider , solche Kröten geschluckt werden müssten, zumal die Verfassung auch die friedliche Konfliktlösung als Ziel definiert.

Auch zum Thema neoliberale Ausrichtung der Verfassung betonte Heide Rühle die Fortschritte, die die Verfassung gegenüber dem derzeitigen Stand bringe. Sie erinnerte daran, dass die heutige EU einmal als reine Wirtschaftsgemeinschaft entstanden ist, und dass erst nach und nach auch soziale Rechte vereinbart wurden. Die Verfassung sei ein weiterer Schritt in diese Richtung, da die Grundrechtecharta dem Wettbewerbsrecht gleichgestellt ist. Auch eine angemessene Daseinsfürsorge und flächendeckende öffentliche Dienstleistungen garantiert die Verfassung. Über die Ausgestaltung dieser Festlegungen wird es wiederum Ausführungsgesetze geben, die aber jetzt das Parlament öffentlich entscheidet, nicht mehr die Kommission hinter verschlossenen Türen. Auf Nachfragen aus dem Publikum zum Umweltrecht erläuterte sie, dass die EU hier zum Teil schon weiter ist als Deutschland, und dass das Umweltministerium hier häufig nur noch nachvollziehende Gesetzgebung macht, um EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Eine andere Frage waren die unterschiedlichen Standards der neuen Beitrittsländer, insbesondere bei Umweltgesetzen. Hier gibt es schon heute bei den Ausnahmen genaue Fristen, bis zu denen die EU-Standards erreicht sein müssen.

Eine weitere Diskussionsrunde drehte sich um die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und die Frage, wo Europa geographisch und kulturell endet. Schließlich wurde auch noch über die anstehenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden debattiert und die Frage gestellt, was eine mögliche Ablehnung der Verfassung für Europa bedeuten und wie es weiter gehen würde. Für Heide Rühle würde dies eine tiefe Krise der EU bedeuten, da der ausgehandelte Kompromiss kaum leicht zu verändern sei, ohne dass einige Länder ausscheren. Konkrete Folge wäre, dass der Vertrag von Nizza weiter gelten würde, was insbesondere hinsichtlich der Rechte des Parlaments für Heide Rühle nicht akzeptabel ist. Vorstellbar ist es für sie auch, dass zunächst ein kleinerer Kreis von Staaten die Verfassung akzeptiert und dann weiter verhandelt wird.

Damit endete diese intensive und informative Veranstaltung. Die GALL bedankte sich bei Heide Rühle und wünschte eine gute Rückreise nach Straßburg.

Ralf Frühwirt